Tampons im WC entsorgt: Mieter verstößt gegen Sorgfaltspflicht

München · Bewohnerin haftet für Verstopfung

München · Eine Toilette ist kein Müllschlucker. Wird in einem Mietvertrag extra besondere Sorgfalt beim Umgang mit den Sanitäranlagen in einem Haus verlangt, so haben sich alle Bewohner daran zu halten. Werden über den WC-Abfluss trotzdem Tampons entsorgt und kommt es dadurch zu einer Verstopfung der Rohre, hat die dafür verantwortliche Mieterin die Kosten für die teure Reinigung der Abwasseranlage alleine zu tragen.

Eine solche Reparatur kann nicht zu Lasten des Vermieters gehen, hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Amtsgericht Bergheim entschieden (Az. 28 C 219/07).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ist das von der umstrittenen Verstopfung betroffene Haus in Pulheim an eine so genannte Fäkalienhebeanlage zur Entsorgung des Abwassers angeschlossen. Die arbeitet mit einer Pumpe, der ein Zerhacker vorgeschaltet ist, welcher Festteile und Papier pumpfähig zerkleinert. Sind die zu groß, fällt die ganze Anlage aus.

Über diesen Umstand war die Mieterin der Wohnung im Souterrain des Hauses bei ihrem Einzug vor einem Jahr aufgeklärt worden, wobei der Eigentümer ausdrücklich darauf hinwies, dass in dem WC der Wohnung insbesondere keine Damenhygienetextilien entsorgt werden dürften.

Die neue Bewohnerin hielt sich aber offensichtlich nicht daran, wodurch es bei ihr mehrfach zu Toiletten-Verstopfungen kam, die der Vermieter immer wieder beseitigen ließ. Schließlich versagte die gesamte Fäkalienhebeanlage des Hauses, und für die umfangreichen Rohr- und Filterreinigungsarbeiten fielen Kosten in Höhe von 321,47 Euro an. Das Geld wollte der Hausbesitzer nun von der Frau als Verursacherin des Übels zurück haben.

Zu Recht, wie das Amtsgericht entschied.. »Ein als Zeuge geladener Arbeiter der Reparaturfirma hatte nämlich ausgesagt, dass alle Tamponreste eindeutig in dem separaten Rohr gefunden wurden, das nur aus der Wohnung der Frau kam – und nicht, wie von ihr unterstellt, aus dem benachbarten Büro oder dem Waschmaschinenraum des Hauses«, erklärt Rechtsanwältin Astrid Bendiks.

Auch der Behauptung, die Rückstände würden dann eben von einer Vormieterin stammen, widersprach der Fachmann. Dann hätte sich die Verstopfung aufgrund der erheblichen Menge der gefundenen Tampons bereits zu einem bedeutend früheren Zeitpunkt bemerkbar machen müssen – und nicht erst jetzt, über ein Jahr nach dem Neueinzug.

Artikel vom 17.09.2008
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