Haberlhof darf Nutzungsänderung fortführen

Taufkirchen · Umstrittenes Projekt

Die umstrittene Nutzungsänderung von Teilen des Haberlhofes wurden von der Mehrheit des Gemeinderates genehmigt. Foto: Jensvold

Die umstrittene Nutzungsänderung von Teilen des Haberlhofes wurden von der Mehrheit des Gemeinderates genehmigt. Foto: Jensvold

Taufkirchen · Der Bauausschuss der Gemeinde Taufkirchen wurde Anfang September zu einer, mit 30 Gästen ungewöhnlich gut besuchten Sondersitzung, einberufen. Bürgermeister Dr. Jörg Pötke (ILT) wollte über die von seiner Fraktion geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet »Östlich der Hochstraße« beraten.

Eigentlich ging es in dieser Sitzung aber um die Frage, ob die beantragte und zum Teil schon durchgeführte Nutzungsänderung von Teilen des Haberlhofes genehmigungsfähig ist oder nicht.

Brisant wurde der Fall durch eine ILT-Pressemitteilung mit dem Titel »Schwarzbauten und Unredlichkeiten eines CSU-Ratsmitgliedes erzwingen teure Sondersitzung«, die ILT-Mitglied Karlheinz Hansen bereits eine Woche vor der Sondersitzung verschickt hatte. Hierin wird Gemeinderat Paul Haberl jun. (CSU), in der Bauausschusssitzung vom Bürgermeister durchgehend nur »der Antragsteller« genannt, vorgeworfen, bereits im März mit dem Umbau seiner Stallungen begonnen und erst am 18. April den Bauantrag gestellt zu haben. Dieser erste Bauantrag sei am 26. Mai mit 8:3 Stimmen im Ausschuss abgelehnt worden. Dennoch habe Haberl den Umbau fortgesetzt, bis das Landratsamt einschritt und einen amtlichen Baustopp erlassen habe. Dieser wurde nun mit der nachträglichen Genehmigung aufgehoben und die Arbeiten können weiter-gehen.

Mit dieser Sondersitzung nun sollte die von Gemeinderats- und Bauausschussmitglied Paul Haberl jun. (CSU) erneut beantragte Umnutzung der bestehenden Gebäude auf dem bisherigen Reiterhof zu drei Gewerbebetrieben und das damit befürchtete hohe Verkehrsaufkommen aus Sicht der ILT und des Bürgermeisters endgültig unterbunden werden. Bürgermeister Pötke verwies in seiner Eingangsrede darauf, dass an diesem Abend nicht darüber diskutiert werden solle, ob Paul Haberl jun. den Gemeinderat durch diesen Verfahrensweg zu umgehen suchte. Hansen befürchtete,dass diese Umnutzungen zu einer »Keimzelle für ein neues Gewerbegebiet« werdenkönne. Vorgesehen war laut Tagesordnung zudem, die Planungshoheit der Gemeinde durch eine Veränderungssperre zu schützen.

Verlauf

Erst am 1. Juli reichte Haberl über einen Anwalt erneut einen Bauantrag ein, »diesmal allerdings unter Umgehung der Gemeinde direkt beim Landratsamt«, so Hansen. Dieses leitete den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Gemeinde Taufkirchen weiter. Die im Antrag gemachten Angaben über die Einrichtung eines »Fliesenlagers mit Ausstellungsräumen« seien, so schreibt Hansen in seiner Pressemitteilung, »unvollständig« gewesen, da »noch zwei weitere gewerbliche Betriebe« (eine Polsterei sowie gewerbliche Abstellflächen für Pkw) von Haberl vorgesehen waren. Vor einer erneuten Behandlung im zuständigen Bauausschuss sollte Haberl deshalb seinen Bauantrag korrigieren. Am 6. August habe die Gemeinde dann die Korrektur erreicht, in der die »baulich vollzogenen« Nutzungsänderungen beantragt wurde, wie Hansen weiter ausführte. Die ILT wirft Haberl vor, »wissend um die ablehnende Haltung des Taufkirchener Gemeinderats« den Weg der Genehmigung über das Landratsamt gewählt zu haben. Weiter sieht die ILT die verspätete Abgabe des korrigierten Antrags als Absicht an, nämlich als Absicht den Umstand für sich zu nutzen, dass ein Antrag dann als genehmigt gilt, wenn er nach Ablauf von zwei Monaten nicht vom Gemeinderat behandelt wurde. »Da die erste reguläre Bauausschusssitzung am 22. 9. und somit über zwei Monate danach terminiert ist, würden die gewerblichen Umnutzungen entgegen dem Ratswillen automatisch als befürwortet gelten und Herr Haberl hätte sein Ziel erreicht«, betont Hansen in einem Schreiben.

Seinen Bauantrag hat Haberl nun tatsächlich durchgesetzt. Nach langer Diskussion fand das von der ILT-Fraktion vorgeschlagene Vorgehen, der Nutzungsänderung mittels Bebauungsplanaufstellung Einhalt zu gebieten, keine Mehrheit im Ausschuss. Nur Bürgermeister Pötke und die drei Vertreter der ILT-Fraktion stimmten für die Änderung. Hinsichtlich der abgelehnten Flächennutzungsplanänderung und dem Erlassen einer Veränderungssperre hat der Bauausschuss, nur vorberatende, keine beschließende Kompetenz. Nun wird die Frage, ob das Areal östlich der Hochstraße laut Bürgermeister Jörg Pötke »weiter der Zufälligkeit überlassen wird oder nun bauleitplanerisch strukturiert wird« in der nächsten Gemeinderatssitzung, der das nächste Mal am Dienstag, 30. September, tagt, erneut auf den Tisch kommen. Paul Haberl stand für eine persönliche Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht zur Verfügung.

Jensvold/hw

Artikel vom 10.09.2008
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