Qualität entscheidend – neuer Mindeststandard für »kleine Lebensretter«

München · Mit Rauchmelder auf der sicheren Seite

München · Ab Anfang diesen Monats gilt ein neuer Mindeststandard für Rauchmelder. Funktionsuntüchtige Rauchmelder haben in den letzten Jahren für viel Unruhe gesorgt. Ein neuer Mindeststandard sorgt jetzt für mehr Verbrauchersicherheit. Seit dem 1. August dürfen nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach der Norm DIN EN 14604 geprüft und anerkannt sind.

Diese neue Produktnorm regelt die Mindestanforderungen an Rauchmelder. Die Initiative »Rauchmelder retten Leben«, die seit Jahren Hand in Hand mit den Feuerwehren für eine bessere Versorgung deutscher Haushalte mit Rauchmeldern kämpft, rät dazu, neben den Mindeststandards beim Kauf von Rauchmeldern auf die Qualität der Geräte zu achten. Empfehlenswert sind VdS-geprüfte Rauchmelder inklusive Batterien mit einer Lebensdauer bis zu zehn Jahren.

In vielen Ländern, wie England und Schweden, gehören Rauchmelder gesetzmäßig zur Mietwohnung wie das Waschbecken und der Stromanschluss. Auch hierzulande führen die Bundesländer nach und nach eine Rauchmelderpflicht ein. Inzwischen haben Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen sich der staatlichen Steuerung des privaten Brandschutzes angenommen.

Dort sind jetzt (bis auf Mecklenburg-Vorpommern) die Vermieter in der Pflicht, Rauchmelder zu installieren und zu warten. Wer in Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht oder im Eigenheim wohnt, sollte laut Feuerwehr dennoch Rauchmelder installieren. Die Anwendungsnorm (DIN 14676), die auch Grundlage der gesetzlichen Regelungen war, schreibt vor, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen.

Bei offenen Verbindungen über mehrere Stockwerke wird empfohlen, an der obersten Stelle mindestens einen Rauchwarnmelder zu installieren. »Wir Menschen sind die einzigen Lebewesen, die ihre Kinder weit von sich entfernt unterm Dach oder im Keller unterbringen,« sagt Bernd Pawelke, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, und fügt hinzu: »Eltern sollten prüfen, ob sie den Alarm des Rauchwarnmelders aus dem Kinder- oder Wohnzimmer bei geschlossenen Türen zum Beispiel auch im Schlafzimmer hören können. Falls nicht, ist es empfehlenswert, Rauchmelder zu vernetzen, damit sie rechtzeitig gewarnt werden, wenn es irgendwo im Haus brennt.«

Der Verbraucher habe die Wahl zwischen 230-Volt oder batteriebetriebenen Rauchmeldern, die per Funk oder per Kabel vernetzt werden können. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite.

Artikel vom 27.08.2008
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...