Die Arbeit im „kleinen Paradies“ birgt einige Risiken

München – 200.000 „Gartenunfälle“ im Jahr

München – Noch zeigt sich die Natur von ihrer schönsten Seite: Die Sonne scheint und es grünt und blüht, soweit das Auge reicht. Viele, die ihren jetzigen Urlaub zu Hause verbringen, werkeln jetzt stundenlang in ihrem Garten. Doch Vorsicht ist angesagt: hier lauern erhebliche Gefahren.

Damit die Freude nicht durch unnötige Verletzungen getrübt wird, sollten vor dem ersten Spatenstich wichtige Punkte beachtet werden. Besonders in diesen Sommerwochen steht eine Menge Arbeit bevor: Der Rasen muss gemäht werden, Hecken und Bäume warten auf einen neuen Schnitt und die Beete werden wieder bepflanzt. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ermittelte, dass jährlich rund 200.000 bei der Gartenarbeit verursachte Unfälle registriert werden. Am häufigsten fallen die Hobbygärtner von der Leiter oder verletzen sich an den elektrischen Geräten, an scharfen oder spitzen Gegenständen.

Prinzipiell sollte bei der Arbeit auf der Leiter, darauf geachtet werden, dass diese ausschließlich an sicheren „Stützpunkten“, zum Beispiel starken Ästen, angelehnt wird. Die Gefahr eines Sturzes reduziert sich auch dadurch, dass sich der Gartler mit Spanngurten oder Haken befestigt. Eine Leiter sollte unbedingt ein Sicherheits-Prüfzeichen (GS- oder CE-Markierung) aufweisen. Große Gefahren lauern auch beim Gebrauch der unterschiedlichen elektrischen Geräte – dazu gehören unter anderen die Heckenschere, Holzspalter und Sägen. Wird ein elektrisches Gerät auf der Leiter gebraucht, muss das Kabel entweder an der Leiter entlang oder dahinter geführt werden, nie aber über die Sprossen.

Damit wird eine Stolperfalle vermieden. Auch wer alle Vorsichtsmaßnahmen beherzigt, ist nicht vor einem Unglück gefeit. Hier kommt dem Verletzten eine private Unfallversicherung zugute. „Sie hilft, ohne zusätzliche finanzielle Sorgen gesund zu werden. Außerdem ist eine Nachsorge gesichert, wenn man sich anfangs noch nicht wie vorher bewegen oder selbst versorgen kann. Ab etwa 100 Euro jährlich erhält zum Beispiel eine 40-jährige Frau im schlimmsten Falle eine Invaliditätsleistung von zirka 230.000 Euro. Damit lassen sich teure Therapiemaßnahmen oder auch der Umbau in eine behindertengerechte Wohnung finanzieren,“ so Roland Schulz, Experte von der Nürnberger Versicherungsgruppe.

Artikel vom 21.08.2008
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