Reinigungskräfte sind in Krankenhäusern höherer Gefährdung ausgesetzt

München · Krankheiten im Gesundheitswesen

Impfen schützt: Putzkräfte im Krankenhaus und in der Arztpraxis leben mit einem Infektionsrisiko.

Impfen schützt: Putzkräfte im Krankenhaus und in der Arztpraxis leben mit einem Infektionsrisiko.

München · Putzen ohne Risiko: Vor einer Gefährdung von Reinigungskräften im Gesundheitswesen in Oberbayern hat die IG BAU gewarnt. Dabei hat die Gebäudereiniger-Gewerkschaft vor allem das Infektionsrisiko durch Hepatitis A und B im Blick.

Für Gebäudereiniger, die nicht gegen die Krankheit geimpft seien, bestehe in Krankenhäusern, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen eine erhöhte Ansteckungsgefahr, sagt Axel Pürkner. »Die Gesundheit hat oberste Priorität. Reinigungskräfte brauchen einen konsequenten Impfschutz«, sagt der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperte des IG BAU-Bezirksverbandes Oberbayern. Putzkräfte hätten ein vergleichbares Risiko wie Ärzte, Schwestern und Pfleger. Dies sei vielen jedoch nicht bewusst.

Gerade Operationssäle oder Labore seien sensible Bereiche. Das Reinigen im Krankenhaus setze eine umfangreiche Einweisung voraus. »Wer dort sauber macht, kommt mit vielen Ansteckungsherden in Berührung. Die gebrauchte Spritze oder Kanüle, die durch den Müllsack sticht, ist da nur eine unter vielen Infektionsrisiken«, erklärt Pürkner. Neben Schnitt- und Stichverletzungen könnten die Beschäftigten auch über Haut, Schleimhäute oder Atmung Krankheitserreger aufnehmen. »Gebäudereinigungsfirmen und Krankenhausleitungen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Beschäftigten umfassend über Risiken und Schutzmaßnahmen informiert werden. Dabei muss den Reinigungskräften auch deutlich empfohlen werden, sich beispielsweise gegen Hepatitis A und B impfen zu lassen«, fordert Axel Pürkner, Experte der Gebäudereiniger-Gewerkschaft Oberbayern.

Die Kosten hierfür habe der Arbeitgeber zu tragen. Zudem müssten Putzkräfte im Krankenhaus intensiv mit dem Hygieneplan vertraut gemacht werden. Gerade von Krankenhäusern beauftragte Reinigungsfirmen müssten sicherstellen, dass dort nur geschultes Personal eingesetzt werde. Pürkner: »Wischen ist nicht gleich Wischen: Eine Intensivstation muss anders gereinigt werden als ein Treppenhaus.« Die Gebäudereiniger-Gewerkschaft verwies auf die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Und es sei sinnvoll, den Gesundheits-Check vor Antritt der Beschäftigung zu machen und nicht erst, wenn die Reinigungskraft bereits drei Monate beschäftigt sei.

Die Untersuchungen müssten regelmäßig wiederholt werden. Die IG BAU appelliert an alle medizinischen Einrichtungen und Gebäudereinigungsfirmen in Oberbayern, für ein Angebot zum lückenlosen Impfschutz, für eine umfassende Einweisung und für eine regelmäßige Untersuchung von Putzkräften zu sorgen.

Artikel vom 20.08.2008
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