Putzbrunn sucht Ehrenamtliche

Putzbrunn · Feldgeschworene

Putzbrunn · Bei Vermessungsarbeiten und Grenzsteinsetzungen im Gemeindebereich Putzbrunn muss gemäß dem Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG – Abmarkungsgesetz) ein Feldgeschworener die Grenzsteinsetzungen in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsbeamten des Vermessungsamtes München vornehmen. Hier zu werden dringend bis spätestens 19. September geeignete Personen zur Nachbestellung gesucht.

Tätigkeiten eines Feldgeschworenen: Sie beschaffen und transportieren Grenzmarken und anders notwendige Abmarkungsmaterialien. Wenn Grenzzeichen gefährdet oder geschädigt sind, können sie von den Feldgeschworenen unter bestimmten Voraussetzungen gesichert oder ausgewechselt werden. Zweck der Grenzbegehungen ist es, auf die Erhaltung und Sichtbarkeit der Grenzzeichen, insbesondere an den Gemeindegrenzen hinzuwirken.

Wählbarkeit: Zum Feldgeschworenen wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 6 Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde Putzbrunn hat, geistig und körperlich den Aufgaben des Feldgeschworenen gewachsen ist.

Wer an diesem kommunalen Ehrenamt interessiert ist, für das eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt wird, meldet sich bitte unter folgender Telefonnummer in der Gemeinde Putzbrunn 46 26 21 46 (Frau Stein) oder man kommt direkt ins Rathaus Putzbrunn, Bauamt, 1. Obergeschoss, Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn.

Artikel vom 13.08.2008
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