Nachtragshaushalt in Neubiberg notwendig

Neubiberg · Finanzlücke wird größer

Neubiberg · Anfang August, muss der Gemeinderat wegen unerwartet hoher Steuerrückzahlungen einen Nachtragshaushalt erlassen. Der vorberatende Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Gemeinderat jetzt ohne inhaltlich kontroverse Diskussion einstimmig, den Nachtragshaushaltsplan zu verabschieden.

Betrug die Finanzierungslücke, die nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden konnte, bei der Verabschiedung des Haushalts 2008 noch 3,3 Millionen Euro, so ist diese jetzt auf knapp acht Millionen Euro angewachsen. »Wir haben jetzt bei der Gewerbesteuer ein Solldefizit in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro«, so Kämmerer Manfred Sichler im Ausschuss. Er will das neue Loch mit drei Gegenmaßnahmen stopfen.

Erstens hat Sichler die Kreditaufnahmen um 1,2 Millionen Euro auf nun 5,5 Millionen Euro erhöht. Zweitens hat er für Grundstücksverkäufe, das große Streitthema bei der Verabschiedung des Haushalts im März, statt null Euro nun auf zwei Millionen Euro angesetzt. Im März hatte der Kämmerer auf massiven Druck der Räte aller Fraktionen außer der SPD/NBG die Grundstücksverkäufe von angesetzten 4,3 Millionen Euro auf Null reduziert und dafür eine Kreditaufnahme von 4,3 Millionen in den Haushalt aufgenommen. Dritter Punkt sind Einsparungen und Verschiebungen, um so den Haushalt um 1,4 Millionen Euro zu entlasten. Beim Umbau des Kirchenvorplatzes der katholischen Pfarrgemeinde Rosenkranzkönigin in der Hauptstraße wurden nur mehr 50.000 Euro statt 300.000 Euro für heuer eingeplant.

Bei Erweiterung und Sanierung des Kindergartens Kiem-Pauli-Weg wurden sogar 500.000 Euro eingespart. Hier wird die Gemeinde aber vielleicht einen ganz neuen, laut Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler Neubiberg@Unterbiberg) »kostengünstigeren« Weg gehen und einen Neubau an neuer Stelle mit einem Bauträger planen. Dies müsse aber erst geprüft werden, so Heyland. Er betonte im Verlauf der Beratungen, dass »alles, was wir hier beschließen, immer vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes ist.«

Ka

Artikel vom 13.08.2008
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