Jetzt nördlich des Kiosks

Garching · Grillzone verlegt

Garching · Die Garchinger Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass gemäß der Satzung für das Erholungs- und Badegelände am Garchinger See jegliches Grillen außerhalb der speziell dafür vorgesehenen und beschilderten sogenannten »Grillzone« verboten ist.

Die Grillzone befindet sich seit 1. August nicht mehr auf der Wiese zwischen dem Kfz-Parkplatz (beim Stadion) und dem Kiosk, sondern nördlich des Kiosks auf einer eigens angelegten Wiese. Im Rahmen einer Versetzungsaktion von Großbäumen wurden zirka zehn Bäume in den Bereich der neuen Grillzone umgepflanzt, sodass auch Schattenplätze vorhanden sind. Der im Bereich der neuen Grillzone befindliche Toilettenwagen, die geschaffene Waschmöglichkeit für Geschirr und Grillbesteck sowie Grillkohleaufangbehälter im Bereich zwischen Grillzone und Kiosk und zusätzliche Abfalleimer und Müllcontainer im Bereich des Weges sollen dafür sorgen, dass die neue Grillzone gut angenommen wird.

Hintergrund der räumlichen Änderung der »Grillzone« waren Beschwerden, dass das Grillen in der Grillzone manchmal zu Geruchsbelästigungen im Bereich des Kinderspielplatzes und des Beachvolleyballfeldes führte. Bei entsprechender Rauchentwicklung und ungünstiger Windrichtung stellte das Grillen in der Grillzone für die auf dem Spielplatz spielenden Kindern bzw. deren Eltern und für die Nutzer des Beachvolleyballfeldes eine Belästigung bzw. Beeinträchtigung der Gesundheit dar.

Eine von der Stadt Garching in den Sommermonaten eingestellte Person, die nahezu täglich am See Patrouille geht, soll dafür sorgen, dass neben allgemeinen ordnungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. ordnungsgemäßes Verhalten auf den Liegewiesen, Sauberkeit im Bereich der Stockschützenbahn) vordringlich das Hundeverbot westlich des Weges, der Leinenzwang für Hunde östlich des Weges, das Grillverbot außerhalb der ausgewiesenen Grillzone und das Verbot des Grillens in der bisherigen Grillzone eingehalten wird. Wer an Stellen im Bereich des Sport- und Erholungsgeländes außerhalb der neuen Grillzone Feuer macht begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsperson ist angewiesen, Badegäste und Besucher auf die Regelungen und Neuerungen hinzuweisen und jegliches Grillen außerhalb der neu ausgewiesenen Grillzone zu unterbinden. Die von der Garchinger Verwaltung angeordneten Maßnahmen sollen die Qualität des Erholungsgeländes um den Garchiger See verbessern.

Artikel vom 12.08.2008
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