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Verschiedene Förderinstrumente sollen die Integration erleichtern
München · Behinderte Arbeitnehmer im Fokus
München · Die Tatsache, dass behinderte Menschen nicht in gleichem Maß von der positiven Arbeitsmarktentwicklung profitieren wie nicht behinderte Menschen, war Anlass eines gemeinsamen Gespräches zwischen der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner und Rainer Bomba, Chef der Regionaldirektion Bayern sowie Dr. Franz Prast, Mitglied der Geschäftsführung.
Im Ergebnis wurde vereinbart, die Kooperation künftig enger zu gestalten. So wird ein gemeinsamer Aufruf an die Unternehmer erfolgen, indem Arbeitgeber motiviert werden, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu forcieren. Bestehende Förderinstrumente, etwa der Eingliederungszuschuss, sollen hierbei vorgestellt werden. Zudem sind direkte Betriebskontakte, Telefonaktionen der Callcenter der Bundesagentur, die Beteiligung der kommunalen Arbeitstische und im Besonderen die Unterstützung durch die Integrationsfachdienste damit verbunden.
Bomba: »Die Integrationsfachdienste sind wichtige Experten auf diesem Gebiet und aus der Vermittlung und Beratung nicht wegzudenken.« Das Konzept sieht zusätzliche Maßnahmen vor, um weitere 500 Menschen mit Behinderung, innerhalb eines Jahres, in den regulären Arbeitsmarkt zu vermitteln. Knochner dazu: »Es ist nicht alltäglich und hat erfrischende Wirkung zu sehen, die Bundesagentur für Arbeit steht zu einem Handlungsbedarf und schlägt aus eigenen Stücken Lösungen vor.«
Auf die chronische Unterfinanzierung der Integrationsfachdienste angesprochen, wurde die Pauschale für Vermittlungsarbeit intensiv diskutiert. Alle waren sich darüber einig, dass diese Leistung zu gering bemessen ist. Die Behindertenbeauftragte wird, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus den übrigen Bundesländern, die Bundesagentur für Arbeit um Anpassung ersuchen.
Die verringerten Förderungszeiträume haben den Integrationsfirmen zwischenzeitlich eine prekäre Situation beschert. Diese Auswirkungen waren der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern in ihrem Ausmaß nicht bekannt.
Knochner: »Wir haben deshalb gemeinsam vereinbart, dass ich mich in den mir bekannten Fällen direkt an die Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern wenden kann.« Es wurde zudem beschlossen, dass die Projekte »Übergang von den Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt« und »Übergang Förderschule – Beruf« weiterhin von allen Seiten unterstützt werden.
Artikel vom 23.07.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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