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Eigenheimrentengesetz garantiert steuerfreie Beträge bis zu 2.100 Euro
München · Mit »Wohn-Riester« zum Eigenheim
München · Vom mietfreien Wohnen im Alter träumen die meisten Bundesbürger. Mit dem neuen »Eigenheimrentengesetz« sollen künftig Sparleistungen für eine selbst genutzte Immobilie oder Zins- und Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich von der Steuer freigestellt werden.
Außerdem dürfen Hauskäufer damit für ihre Spar- oder Tilgungsbeiträge die Riester-Zulage kassieren.
Die Grundzulage pro Jahr beträgt bis zu 154 Euro, pro Kind gibt es weitere 185 Euro (für jedes seit dem Jahr 2008 geborene Kind sogar 300 Euro). Diese Zuschüsse, die extra zu beantragen sind, dürfen auch in Bausparverträge fließen oder für die Abzahlung einer Hypothek verwendet werden.
Sparer, die bereits seit Jahren einen Riester-Vertrag unterhalten, können einen Teil oder auch das gesamte angesparte Kapital entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen oder bei Rentenbeginn zu entschulden. »So kann der Häuslebauer den Eigenkapital-Anteil bei der Finanzierung aufstocken und günstigere Konditionen bei der Kreditaufnahme oder einer Umschuldung erhalten«, betonen die Münchner Finanzierungsexperten der HypoVereinsbank. Auch besteht die Möglichkeit für Riester-Sparer, mit dem entnommenen Geld Genossenschaftsanteile zu kaufen.
Bei der Nutzung der Riester-Förderung für die eigene Immobilie gilt der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung. Alle Einzahlungen sind zunächst steuerfrei und sind erst im Rentenalter bei der Auszahlung zu versteuern. Die Zulagen und die geförderten Tilgungsraten, die in die eigene Immobilie fließen, werden auf ein fiktives »Wohnförderkonto« gebucht und bis zum vereinbarten Rentenbeginn mit jährlich zwei Prozent verzinst. Die insgesamt angelaufene Summe muss der Geförderte dann mit seinem persönlichen Steuersatz (im Alter in der Regel geringer als im Berufsleben) versteuern.
Artikel vom 10.06.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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