Aktuelles Urteil des BGH gibt Vermieter Recht

München · Mieterstreit um Wasserkosten

München · Mit am häufigsten streiten sich Mieter und ihre Hauswirte um die so genannten Nebenkosten. Das ist kaum verwunderlich, ist deren Höhe doch in den vergangenen Jahren wegen mittlerweile sündhaft teurer Energie deutlich gestiegen. Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 188/07.

Im vorliegenden Fall ging es um den Wasserverbrauch, konkret: um die Verteilung der Wasserkosten auf die einzelnen Mieter in dem Mehrfamilienhaus. Problem war, dass in dem Mehrfamilien-Objekt nicht alle Wohnungen mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet waren. Deshalb hatte der Vermieter die Kosten für Wasserver- und -entsorgung entsprechend der Wohnfläche umgelegt.

Den Mietern war dies bekannt, und sie hatten dem vom Hauswirt gewählten Abrechnungsmodus auch nicht widersprochen. Allerdings gab es später Zoff wegen besagter Wasserabrechnung. Wie oft in solchen Fällen trafen sich Mieter und Vermieter vor Gericht.

Das letzte Wort hatte schließlich der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht. Dieses akzeptierte die Vorgehensweise des Hauswirts. Daran hätte es nur etwas auszusetzen gegeben, so der BGH, sofern die gewählte Abrechnungsmethode mit einer »krassen Unbilligkeit« für die Mieter verbunden gewesen wäre.

Weil dies allerdings im vorliegenden Fall nicht so war, wurde der Vermieter in seiner Vorgehensweise durch den Bundesgerichtshof (BGH) jetzt bestätigt.

Quelle: OVB

Artikel vom 06.05.2008
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