Bald Führerscheinausbildung in zwei Phasen?

»Könner durch Erfahrung«

München · Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer im Alter von 18 bis 25 Jahren nur einen Bevölkerungsanteil von etwa 7,5 Prozent ausmachen, beträgt ihr Anteil bei den im Straßenverkehr getöteten Menschen rund 23 Prozent.

Die Zahlen zum Unfallgeschehen im Jahr 2000 in Bayern geben weiterhin Anlass zu großer Sorge. 331 tödlich verunglückte junge Fahranfänger bedeuten einen Anstieg um über 12 Prozent, gegenüber den 294 Getöteten im Vorjahr. Trotz der Tatsache, dass im Jahr 2000 die Gesamtzahl der Unfalltoten nach den vorläufigen Zahlen in Bayern um 2,5 Prozent von 1.406 auf 1.441 angestiegen ist, ist die Entwicklung bei der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen besonders bedenklich, so Beckstein.

Angesichts der alarmierenden Unfallzahlen bei jungen Fahranfängern sieht Beckstein auch den Gesetzgeber gefordert: „Das 1986 eingeführte Konzept der Fahrerlaubnis auf Probe hat sich zwar grundsätzlich bewährt, reicht aber auch in der seit 1. Januar 1999 geltenden Form noch nicht aus. „Bayern hat sich daher stets für eine zweite Ausbildungsphase nach Erwerb der Fahrerlaubnis eingesetzt.

Eine zweite Ausbildungsphase in Theorie und Praxis wäre eine echte Hilfestellung für junge Fahranfänger, betonte Innenminister Günter Beckstein. Nach den bayerischen Vorstellungen sollte die Probezeit generell auf vier Jahre verlängert werden. Bei freiwilliger Teilnahme an einem geeigneten Erfahrungsaustausch in Theorie und Praxis in einer Fahrschule (zweite Ausbildungsphase) sollte die Probezeit auf zwei Jahre verkürzt werden.

Eine erneute Prüfung sieht der bayerische Vorschlag nicht vor. „Zusätzlich halte ich es für dringend erforderlich, ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit einzuführen“ so Beckstein. Nach den Worten des Innenministers sprechen gerade beim Alkohol am Steuer die Zahlen eine deutliche Sprache: Bei nur 7,5-prozentigem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind junge Kraftfahrer an rund 60 Prozent aller tödlichen Alkoholunfälle und an rund 50 Prozent aller Alkoholunfälle mit Verletzten beteiligt.

Die jetzt ausgesprochene Empfehlung der EU an die nationalen Gesetzgeber, eine 0,2-Promille-Grenze für Fahranfänger einzuführen, liegt daher auf der Linie Bayerns und wird von Beckstein begrüßt: „Angesichts des immensen Blutzolls, den junge Fahranfänger jährlich leisten, sind wir allerdings der Auffassung, dass hier noch konsequenter gehandelt werden muss. Bayern wird daher im Vermittlungsausschuss des Bundesrats ein Anhörungsbegehren mit dem Ziel der 0,0 Promille für Fahranfänger einbringen.“

Die Aktion „Könner durch Er-Fahrung“ hat seit ihrer Einführung 1984 insgesamt über 287.000 jungen Menschen den sicheren Start in die Mobilität entscheidend erleichtert. Pro Jahr besuchen durchschnittlich 10.000 junge Fahranfänger ein kostenloses Fahrfertigkeitstraining. Wie eine Untersuchung der TÜV-Akademie Bayern zeigt, haben die Teilnehmer ein um ein Drittel verringertes Unfallrisiko gegenüber Nichtteilnehmern. Die Aktion wird getragen, durch die Landesverkehrswacht Bayern, die Landesbausparkasse, die bayerischen Sparkassen, die BMW AG und das Bayerische Innenministerium.

Artikel vom 07.02.2001
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