Baureferat informiert über den Start des Winterdienstes

München · Eis oder drei Zentimeter Schnee

München · Am 1. November beginnt für das Baureferat wieder offiziell die Winterdienstsaison. Geparkte Fahrzeuge dürfen nicht die Räumfahrzeuge behindern und sind deshalb möglichst nahe am Fahrbahnrand abzustellen. Park- und Halteverbote, die auch die Schneeräumung erleichtern sollen, sind zu beachten. Um sich auf die Witterungsverhältnisse bestmöglich und vorausschauend einstellen zu können, ist das Baureferat an einen speziellen Straßenwetterbericht des Deutschen Wetterdienstes angeschlossen.

Das Baureferat und seine Vertragsfirmen beginnen bei andauerndem Schneefall und einer Schneedecke von mindestens drei Zentimetern oder bei Gefahr von Straßenglätte mit dem Räum- und Streudienst werktags, je nach Witterung, um 2 Uhr oder 4 Uhr morgens, so dass bis 7 Uhr zum Einsetzen des Berufsverkehrs das Münchner Straßennetz geräumt und im Bereich der Salzstrecken auch Salz gestreut ist.

Wenn aber beispielsweise der Schneefall erst in den späten Morgenstunden einsetzt, bittet das Baureferat um Verständnis dafür, dass dann Behinderungen des Verkehrs nicht zu vermeiden sind. Wenn die Räum- und Streuarbeiten während des Berufsverkehrs durchgeführt werden müssen, kann es vorkommen, dass die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden und nicht rechtzeitig an die Einsatzorte gelangen können. Der Gesetzgeber schreibt zwar nur vor, dass die Stadt an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr verkehrssicher geräumte und bei Bedarf gestreute Straßen und Wege gewährleisten muss. Das Baureferat hat jedoch seine Einsatzzeiten bis 22 Uhr verlängert.

Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen wird darüber hinaus ein Sonder- oder Notdienst eingerichtet. Oberste Priorität genießen bei der Räumung und Streuung entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers die verkehrswichtigen Fußgängerüberwege (in München knapp 7.000). Im Bereich der Fahrbahnen wird vorrangig das Hauptstraßennetz geräumt (alle bedeutenden Ring- und Ausfallstraßen – im besonderen der Mittlere Ring, Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren) und im Anschluss daran das Nebenstraßennetz.

Salz wird nur im Hauptstraßennetz sowie in Straßen mit Buslinien ausgebracht. Im Nebenstraßennetz wird nur in Sonderfällen bei Straßenglätte Splitt gestreut. Außerhalb des so genannten »Vollanschlussgebietes« der städtischen Straßenreinigung (das Vollanschlussgebiet ist in etwa das Gebiet innerhalb des Mittleren Ringes) ist es Aufgabe der Anlieger, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen. Gehwege und Fußgängerstreifen müssen hier spätestens um 7 Uhr morgens (sonntags und an gesetzlichen Feiertagen um 8 Uhr) geräumt sein.

Die Schneeräum- und Streuarbeiten sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger notwendig ist. Aus Umwelt und Tierschutzgründen ist das Streuen von Salz auf den Gehwegen Münchens verboten und mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro belegt. Am besten sollte frühzeitig zu Hause ein Vorrat an abstumpfenden Mitteln wie Streusand oder Streusplitt angelegt werden. Das Faltblatt zum Winterdienst des Baureferates ist in der Stadt-Information im Rathaus und an der Infothek im Technischen Rathaus, Friedenstraße 40, kostenlos erhältlich.

Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst können sich die Bürgerinnen und Bürger während der üblichen Bürozeiten an die Servicenummer 2 33-6 12 01 des Baureferats wenden.

Artikel vom 31.10.2007
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