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Von Kurskosten bis Witwensplitting
München · Einblick ins Steuerrecht
München · Altersentlastungsbetrag, Kurkosten, Ertragsanteil, Leibrenten, Altersteilzeitleistungen, Rentenbesteuerung, geförderte Altersvorsorgeleistungen, Pflegepauschbetrag oder Witwen- bzw. Witwersplitting – diese und viele weitere Begriffe sind für die Besteuerung von Senioren von Bedeutung.
Die Neuauflage der Broschüre »Steuertipps für Senioren« soll deshalb, wie Finanzminister Kurt Faltlhauser am 16. Juli mitteilte, älteren Menschen helfen, diejenigen Bereiche des Steuerrechts, die für sie von Bedeutung sein können, besser zu verstehen.
In der völlig überarbeiteten und aktualisierten Neuauflage der Broschüre werden vor allem die Grundsätze der Besteuerung von Altersbezügen sowie die in Betracht kommenden Steuervergünstigungen erläutert. Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen sollen dadurch einerseits besser über ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert, andererseits aber auch in die Lage versetzt werden, die ihnen zustehenden steuerlichen Erleichterungen voll ausschöpfen zu können. In Ergänzung zu den steuerrechtlichen Ausführungen wird in der Broschüre außerdem auf weitere Hilfe für ältere Menschen hingewiesen, die von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie von privaten Diensten angeboten und teilweise in erheblichem Umfang auch aus Steuergeldern mitfinanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen der offenen Altenhilfe, wie sozialpflegerische Dienste und Mahlzeitendienste.
Die Broschüre »Steuertipps für Senioren« kann beim Bayerischen Staatministerium der Finanzen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 220003, 80535 München, angefordert werden. Sie kann auch auf der Internetseite des Bayersichen Staatsministeriums der Finanzen unter der Adresse www.stmf.bayern.de in der Rubrik »Service/Informationsbroschüren« eingesehen werden.
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