Wer Ferienjobber versichert, muss es wissen

»Schnuppern« ist versichert

Auch Studenten sind im Ferienjob gegen die finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert. Foto: Birgit Malchow/be.p

Auch Studenten sind im Ferienjob gegen die finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert. Foto: Birgit Malchow/be.p

Wenn Thomas jetzt Schulferien hat, geht er jobben. Susanne braucht für ihren Studienabschluss noch ein sechswöchiges Betriebspraktikum. Thomas wird im Getränkegroßhandel arbeiten und Susanne in einem Ingenieurbetrieb. Die Eltern von Thomas und Susanne unterstützen es, dass ihre Kinder ins Berufsleben hineinschnuppern wollen, um Erfahrungen zu sammeln und eventuell ihr erstes eigenes Geld zu verdienen.

Was die Eltern der beiden bisher nicht wussten: Schüler und Studenten sind gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen genau wie alle anderen Arbeitnehmer per Gesetz unfallversichert. Deshalb sollten Schüler, die sich unterwegs zur Arbeit verletzen, den behandelnden Arzt ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Unfall auf dem Weg zum Job passierte.

Doch wissen die Chefs von Getränkegroßhandel und Ingenieurbüro über den gesetzlichen Versicherungsschutz von Ferienjobbern und Praktikanten Bescheid? Der Versicherungsbeitrag für Ferienjobs und bezahlte Praktika richtet sich wie bei regulären Beschäftigungsverhältnissen nach der Höhe des gezahlten Entgelts. Ob für unentgeltlich beschäftigte Praktikanten ein Beitrag fällig wird, ist unterschiedlich. Deshalb sollte sich der Arbeitgeber diesbezüglich beim zuständigen Unfallversicherungsträger erkundigen.

Zu beachten sind auch die Arbeitszeiten: Ein Jugendlicher darf wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Die Nacht ist tabu. Außerdem dürfen Jugendliche bei der Arbeit weder großer Hitze oder Kälte noch Lärm oder Erschütterungen ausgesetzt sein. Ist jedem Arbeitgeber bekannt, dass Jugendliche nicht mit starken Säuren, Krankheitserregern und gefährlichen Maschinen wie Sägen, Pressen und Walzen arbeiten dürfen? Und Kinder unter 15 Jahren zu beschäftigen, ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Ab wann besteht eigentlich der Versicherungsschutz und wie lange? Muss der Arbeitgeber Praktikanten bei der Berufsgenossenschaft anmelden? Wie verhält es sich bei Erntehelfern in der Landwirtschaft?

Alle Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Arbeitgeber unter www.berufsgenossenschaften.de. Ferienjobbern, Praktikanten und Auszubildenden ist das Jugendportal unter www.nextline.de zu empfehlen. Die Faltblätter »Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber« und »Gesetzliche Unfallversicherung beim Ferienjob« kann man sich unter www.hvbg.de herunterladen. Wiltrud Zweigler (be.p)

Artikel vom 26.06.2007
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