Seit 1. Januar 2001 neue Tarife und Gesetze

Steuerrecht-Änderungen

München · Auch im beginnenden Jahr 2001 haben sich die Bürger auf neue gesetzliche Änderungen im Steuerrecht einzustellen.

Auf einige, für Arbeitnehmer relevante Änderungen verweist nachfolgend der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin: – der Grundfreibetrag steigt von bisher 13.499 DM (Ledige) auf 14.093 DM – Einkünfte und Bezüge bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei; – der Eingangssteuersatz sinkt von 22,9 auf 19,9 Prozent; – der Spitzensatz sinkt von jetzt 51 auf 48,5 Prozent; – Anhebung der kindergeldunschädlichen Grenze auf 14.040 DM – Eltern von in Ausbildung befindlichen Kindern über 18 Jahre haben Anspruch auf Kindergeld, wenn die Einkünfte und Bezüge der Kinder den Betrag von 14.040 DM nicht übersteigen; – dritte Stufe der Ökosteuer – pro Liter Benzin und Diesel verlangt der Fiskus jeweils sechs Pfennig pro Liter mehr; – Einführung einer Entfernungspauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – 0,70 DM für die ersten 10 km, ab dem 11. km 0,80 DM; – Halbeinkünfteverfahren – Kapitalerträge/Dividenden bleiben zur Hälfte steuerfrei, im Gegenzug sind darauf entfallende Werbungskosten nur zur Hälfte abziehbar. Für die Anteilseigner wird dies jedoch erst 2002 relevant.

Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen erhalten weitere Informationen dazu in ihren Beratungsstellen. Wer Mitglied werden will, kann die Adressen von Beratungsstellen im Telefonbuch oder in den gelben Seiten unter dem Suchwort »Lohnsteuerhilfe« finden.

Artikel vom 24.01.2001
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