KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Wenn der schulische Skiausflug im Krankenhaus endet
Wer haftet bei Schulskiunfällen
München · Wenn Kinder auf einer von ihrer Schule organisierten Skifreizeit verunglücken, stehen sie grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Darauf weist jetzt die Unfallkasse München hin. Anlass ist die laufende Skisaison,die von vielen Klassen zu einer Tour in den Schnee genutzt wird. Wolfgang Grote, Direktor der Unfallkasse, erläutert zum Umfang des Versicherungsschutzes, dass »bei Skifreizeiten, die als schulische Veranstaltung gelten, die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivitäten grundsätzlich gesetzlich unfallversichert sind«.
Ein Beispiel: Ein Schüler verliert hangabwärts die Kontrolle über die Ski, baut einen schweren Sturz. Mit mehreren Knochenbrüchen muss er in ein Krankenhaus transportiert und dort aufwendig behandelt werden. Die Kosten für die gesamte medizinische Behandlung und anschließend notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, etwa Krankengymnastik, zahlt in diesem Fall grundsätzlich die Unfallkasse,« so Grote.
Aber es gibt Ausnahmen. Die Unfallkasse zahlt zum Beispiel nicht für Unfälle, die passieren, wenn ein Schüler seinen Aufenthalt in den Bergen verlängert, weil seine Eltern nachgekommen sind. Für Auslandsaufenthalte gelten teilweise Sonderregelungen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, appelliert der Unfall-Experte an die Vernunft – die der Lehrer und die der Kinder: »Wer sich vor dem Skilaufen gut aufwärmt, eine einwandfreie, sichere Skiausrüstung hat und sich bergab rücksichtsvoll und umsichtig verhält, hat nicht nur mehr Spaß. Er erspart sich auch schwere Verletzungen, die trotz aller ärztlichen Kunst und finanziellen Unterstützung nicht selten das weitere Leben stark beeinträchtigen können.« Bei der Unfallkasse München sind die rund 175.000 Schülerinnen und Schüler in München gesetzlich unfallversichert. Die Eltern zahlen dafür keine Beiträge; die Mittel werden von der Stadt München aufgebracht.
Interessierte Eltern können bei der Unfallkasse München kostenlos die Broschüre »Gesetzliche Schülerunfallversicherung« anfordern: Unfallkasse München, Müllerstraße 3, 80469 München, T. 2 33-2 80 94, Fax-Nummer 2 33-2 75 78.
Artikel vom 24.01.2001Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenanzeiger (weitere Artikel)