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Mehrwertsteuerbefreiung der Post ist illegal
Jurist schimpft: Post wird bevorzugt
Will weiter Steuervorteile für sein Unternehmen: Post-Chef Zumwinkel. Foto: DPWN
Die Deutsche Post genießt seit 1998 illegal Steuerprivilegien. Das wies in diesen Tagen der Berliner Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski in einem Gutachten nach. Die Mehrwertsteuerbefreiung der Post sei aufgrund der EU-Gesetzgebung nicht länger haltbar, so der Jurist. Die Deutsche Post habe dadurch im Vergleich zu ihrer Konkurrenz einen Preisvorteil vor allem bei Kunden wie Banken und Versicherungen, welche ebenso wie Privatmenschen die Vorsteuer nicht abziehen können.
Gerade diese Unternehmen würden große Mengen versenden, so Schwintowski.
Die Bundesregierung nehme dem Juristen zufolge diese Wettbewerbsverzerrung bewusst in Kauf. Dabei hatte die Monopolkommission bereits im Jahr 2005 darauf hingewiesen, dass durch die ungleiche steuerliche Behandlung der Postunternehmen das im Postgesetz genannte Ziel von chancengleichem und funktionsfähigem Wettbewerb „nach wie vor verfehlt“ werde.
Post-Chef Klaus Zumwinkel beharrt dennoch auf seinen alten Privilegien: wenn der Konzern – wie alle seine Mitbewerber auf dem Markt – mehrwertsteuerpflichtig werde, werde er seine Mehrkosten eins zu eins an die Kunden durchreichen (wir berichteten).
Wie es aussieht, bekommt Zumwinkel beim Kampf gegen den Wegfall des Briefmonopols Ende des Jahres sogar Unterstützung aus den Reihen der Regierung: Am Dienstag etwa forderte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) bei einer Veranstaltung der Deutschen Post, bei einer Liberalisierung der Briefmärkte in der Europäischen Union müssten gleiche Spielregeln für alle gelten. Einige Länder wollten sich mit dem Wegfall des Monopols noch Zeit lassen, deshalb müssten in Deutschland die Chancen und Beeinträchtigungen einer vorzeitigen Öffnung des Briefmarktes nochmals überprüft werden.
Von Nadine Nöhmaier
Artikel vom 05.04.2007Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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