Vorsicht bei Schnee und Eis

Räum- & Streupflicht

Oberschleißheim · Die Gemeinde Oberschleißheim weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümer und sonstigen Verpflichteten auf Grund einer Gemeindeverordnung verpflichtet sind, die vor den Grundstücken bestehenden Gehwege zu räumen und zu streuen.

Die Räumung ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr durchzuführen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr zu wiederholen, soweit dies auf Grund der Wetterlage erforderlich ist. Gehsteige sind nur noch von Schnee zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Split) zu streuen. Auf jeden Fall sollte kein Salz mehr verwendet werden.

Im Gemeindegebiet sind Streubehälter aufgestellt, aus denen die Bürger kostenlos Streugut entnehmen können. Außerdem steht im gemeindlichen Bauhof, Mittenheimer Straße 70, Streugut zur Verfügung. Dieses kann von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr abgeholt werden. Für weitere Auskünfte steht das Bauamt der Gemeinde Oberschleißheim, Tel. 0 89/ 31 56 13 30 zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Gemeinde auch in diesem Winter einen Großteil ihrer Straßen nur räumen und splitten wird. Nur die wichtigsten Straßen werden geräumt und gesalzen.

Artikel vom 17.01.2001
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