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München · Hundesteuer 2007 wird fällig
München · Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn aufgenommen hat oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt anzumelden.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden.
Die Anmeldung eines Hundes ist möglich unter www.muenchen.de/hundesteuer; schriftlich oder per Fax unter der Nummer 2 33-2 05 80; persönlich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11, Zimmer 108; oder telefonisch unter der Nummer 2 33-2 62 97 oder 2 33-2 05 42.
In München gibt es mehr als 27.000 Hunde. Sie produzieren täglich mindestens sechs Tonnen Hundekot. Was die meisten Hundebesitzer nur allzu oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere zu beseitigen.
Die oft verbreitete Meinung der Hundehalter, die Hundesteuer werde zur Beseitigung des Hundekots erhoben, ist falsch.
Die Hundesteuer dient ebenso wie die übrigen kommunalen Steuern der Finanzierung des allgemeinen Haushalts der Stadt.
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