Lothstraße 62: FH will Gebäude des ehemaligen Blindenheims für sich nutzen

Maxvorstadt · Kein Platz für Psychiatrie

Bruno Gross, Kanzler der Münchner Fachhochschule, ist dagegen, dass psychisch Kranke in das ehemalige Blindenheim an der Lothstraße ziehen: Schließlich soll das Gebäude künftig von der Fachhochschule genutzt werden. 	Montage: clash

Bruno Gross, Kanzler der Münchner Fachhochschule, ist dagegen, dass psychisch Kranke in das ehemalige Blindenheim an der Lothstraße ziehen: Schließlich soll das Gebäude künftig von der Fachhochschule genutzt werden. Montage: clash

Maxvorstadt · Kaum wurde laut über das Vorhaben gesprochen – schon wurde es wieder gekippt: An der Lothstraße 62 wird in den Räumen des ehemaligen Blindenwohnheims nun doch kein Heim für an Schizophrenie erkrankte Männer eröffnet. Das bestätigt Herbert Steinböck, Chefarzt im Bezirkskrankenhaus Haar, der wegen des »großen Bedarfs« ein solches sozialtherapeutisches Wohnheim im Münchner Zentrum befürwortet.

Die Pläne wurden fallengelassen, weil der Bezirksausschuss Maxvorstadt (BA 3) zivilrechtliche Bedenken ins Feld geführt hatte. Nach den Vorstellungen der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit sollte an der Lothstraße 62 ein Wohnheim entstehen, in dem 40 an Schizophrenie leidende Männer untergebracht werden sollten. Steinböck, Vorstandsmitglied der Gesellschaft, sprach sich auf der jüngsten BA-Sitzung für diesen Standort aus, da er große Vorteile biete: Er sei zentrumsnah, biete eine gute Infrastruktur, befinde sich aber nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern.

Durch seine Lage sei es jedoch möglich, den Patienten das Gefühl zu vermitteln, in ein funktionierendes soziales Umfeld eingebunden zu sein. Für jene wäre dies freilich angenehm, denn meist werden Psychiatrien in wenig besiedelten Gegenden errichtet. Rund um die Uhr sollten die Kranken betreut werden. Ein Zaun um das Gelände sollte sicherstellen, dass die Patienten die benachbarte Kindertagesstätte nicht erreichen können. Doch genau dies stellt die Maxvorstädter SPD in Frage: »Schizophrene Menschen können aggressiv sein«, wie Irmgard Schmidt anführte.

Allerdings sind es nicht die inhaltlichen Punkte, die das Projekt zu Fall gebracht haben: BA-Chef Klaus Bäumler (CSU) wies vielmehr auf eine ganze Reihe ungeklärter Fragen zivilrechtlicher Natur hin. Dazu zählen in erster Linie die komplizierten Eigentumsverhältnisse: Das Areal gehört dem Freistaat Bayern, der es dem Blindenbund im Erbbaurecht überlassen hatte. Zwar steht die Blindenschule inzwischen leer, doch das Erbbaurecht läuft noch 48 Jahre lang.

Zudem will die benachbarte Fachhochschule (FH) das Gebäude nutzen, und gemäß des Bebauungsplanes könnte sie die Erlaubnis bekommen: »Laut Plan ist das Haus für wissenschaftliche Nutzung vorgesehen – und es liegt mitten auf dem FH-Campus«, erklärt Bäumler. Es sei rechtlich gar nicht möglich, das Haus für das Wohnheim zu nutzen.

Auch FH-Kanzler Bruno Gross zeigte sich verwundert darüber, dass eine inhaltliche Debatte angestoßen wurde, obwohl die formalrechtlichen Aspekte nicht geklärt seien: »Immerhin ist das ehemalige Blindenheim als ›Bauabschnitt vier‹ bereits in die Pläne zur Erweiterung des FH-Geländes einbezogen.«

Ursprünglich wollte Steinböck diese Fragen zwar prüfen lassen, inzwischen aber ist er gänzlich von dem Wohnheim-Vorhaben abgerückt. Rafael Sala

Artikel vom 31.10.2006
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