Urlaubsversicherungen können Steuern mindern

München · Hilfe vom Finanzamt

München · Reisende können für Urlaubsversicherungen unter Umständen eine »steuerliche Hilfe« vom Finanzamt erhalten. Darauf wies Finanzminister Kurt Faltlhauser angesichts der beginnenden Hauptreisezeit in München hin. Aufwendungen für einen urlaubsbezogenen Versicherungsschutz mit dem im Ausland auftretende erhöhte Risiken abgedeckt werden sollen, können steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig sein, teilte der Minister mit.

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit macht es – so Faltlhauser keinen Unterschied, ob ein bestimmter Versicherungsschutz nur für die Dauer des Urlaubs gilt oder für ein ganzes Jahr. Deshalb können auch folgende, aus Anlass einer Reise abgeschlossenen, Versicherungen im Rahmen der allgemein gültigen Höchstgrenzen als Sonderausgaben bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer angesetzt werden:

Auslandskrankenversicherungen und Reiseunfallversicherungen (einschl. Rückholversicherungen für erkrankte und verunglückte Urlauber), – Risiko-Lebensversicherungen, auch wenn sie nur für einen Teil der Reise (z. B. Flug) abgeschlossen wurden, sowie – Haftpflichtversicherungen. Nicht abzugsfähig sind dagegen die steuerlich unbeachtlichen Sachversicherungen, wie Reisegepäck-, Reiserücktritts-, Kasko-, Diebstahl- und Rechtschutzversicherungen.

Faltlhauser rät allen Betroffenen, die Belege über die geleisteten Zahlungen für abzugsfähige Versicherungen aufzuheben und die Beiträge in der Einkommensteuererklärung für 2006 geltend zu machen.

Artikel vom 03.08.2006
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