Polizei appelliert: Streiche ja – Straftaten nein

München · Freinacht = Freibrief?

München · In der Walpurgisnacht oder auch Freinacht ist entsprechend bayerischem Brauchtum mit Streichen zu rechnen. Allerdings wird dieser alte Brauch alljährlich, vor allem von Jugendlichen, falsch ausgelegt. So musste die Münchner Polizei in der Nacht vom 30. April/1. Mai 2005 eine Vielzahl von »Freinachteinsätzen« erledigen.

Dabei handelt es sich in vielen Fällen nicht um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten. Die Palette der Straftaten reichte von relativ harmlosen Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte.

Auch heuer werden in diesem Zusammenhang von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdenden Aktionen festgestellt werden, so müssen die Ursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.

Die Münchner Polizei bittet deshalb in der Freinacht vom 30. April zum 1. Mai daran zu denken: Streiche: ja! Straftaten: nein!

Artikel vom 18.04.2006
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