Kinderbeauftragte über Münchner Kinderrechtewahl

München · Überraschende Ergebnisse

Die Kinderbeauftragte Jana Frädrich. Foto: Archiv

Die Kinderbeauftragte Jana Frädrich. Foto: Archiv

München · »Das Ergebnis der Kinderrechtewahl hat uns alle überrascht – und einmal mehr gezeigt, dass Kinder eine ganz eigene Perspektive haben auf die Dinge, die ihnen wichtig sind«, fasst Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München, den Ausgang der ersten Münchner Kinderrechtewahl zusammen.

Ein Jahr lang hatten Münchner Mädchen und Buben von sechs bis 17 Jahren Gelegenheit, aus den wichtigsten zehn Grundrechten der »UN-Konvention über die Rechte des Kindes« (UNK) die Rechte auszuwählen, die ihnen persönlich am wichtigsten sind und für die in München ihrer Meinung nach der größte Handlungsbedarf besteht. Auf Platz eins steht das Recht auf Gesundheit (14,6 Prozent), dicht gefolgt vom Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe (14,3 Prozent). An dritter Stelle steht, und das sei die wirkliche Überraschung, das Recht auf elterliche Fürsorge (12,3 Prozent).

»Diese Tendenz«, so Jana Frädrich, »zeichnete sich schon bei den Schulklassenprogrammen ab, denn dort wurde häufig thematisiert, wie sehr Kinder darunter leiden, dass ihre Eltern nur wenig Zeit für sie haben, dass manche keinen oder kaum Kontakt zu einem Elternteil haben. Meist sind es die Väter, die abwesend sind. Oder dass Kinder in Trennungssituationen zwischen den Eltern stehen und nicht wissen wohin sie sich wenden können, um selbst Unterstützung und Hilfe in Krisen zu bekommen.«

Die Rangfolge der anderen Rechte: Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht (11,1 Prozent), das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt (10,2 Prozent), das Recht auf Gleichheit (9,1 Prozent), das Recht auf Bildung (8,7 Prozent), das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre (8,4 Prozent), das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör (5,7 Prozent), das Recht auf Betreuung bei Behinderung (5,6 Prozent).

Die Ergebnisse der ersten Münchner Kinderrechtewahl wurden auf das Alter, das Geschlecht und den Stadtteil untersucht. Für die Stadtteile ließen sich keine signifikanten Unterschiede ausmachen, sagte Frädrich. Das liege unter anderem an der sehr unterschiedlichen Beteiligung einzelner Stadtteile bei der Wahl. Interessant sei, dass sich bei den älteren Kindern und Jugendlichen deutliche Unterschiede zum Durchschnitt ausmachen lassen. So sähen beispielsweise Jungen durchgehend vom Schuleintritt bis zum Alter von etwa 15 Jahren für das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe besonderen Verbesserungsbedarf.

Bei Mädchen gebe es größere Schwankungsbreiten. Grundschülerinnen sehen für das Recht auf Gesundheit (fast gleichauf mit dem Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe) den größten Handlungsbedarf, während die älteren Mädchen insbesondere das Recht auf Bildung und das Recht auf Gleichheit verbessert sehen wollen. An der ersten Münchner Kinderrechtewahl hätten sich rund 3.000 Mädchen und Jungen beteiligt. Rund 180 Schulklassen hätten sich in diesem Zeitraum über die Kinderrechte informiert und die eigens erstellten, sehr ansprechenden und kindgerechten Materialien angefordert.

Artikel vom 09.01.2006
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