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Empfehlungen zum Verzehr von Wurstwaren
Ernährungsberatung informiert
München · Die Staatliche Ernährungsberatung teilt mit, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Verzehr von schierem Muskelfleisch des Rindes (einschließlich Schinken) und Kalbes bekannter und kontrollierter Herkunft als gesundheitlich unbedenklich anzusehen ist.
Mit dem Herkunftsicherungssystem "Qualität aus Bayern Garantierte Herkunft (QHB)" erhält der Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit beim Einkauf.
Ausgenommen vom QHB-Zeichen sind bislang Wurstwaren. Sie werden in begrenztem Umfang in einem Pilotvorhaben getestet. Ausschlaggebend ist eine vertrauenswürdige Zusicherung des Metzgers oder Handels. Rindfleisch kann praktisch in allen gängigen Wurstrezepturen enthalten sein. Lediglich in Geflügelwurst und Würstchen nach Frankfurter Art kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass kein Rindfleisch verarbeitet worden ist. Für Hinweise auf Herkunft und Qualität muss der Handel die volle Verantwortung übernehmen.
Ferner weist die Staatliche Ernährungsberatung darauf hin, dass seit 1. Oktober die Risikomaterialien nach der Schlachtung aufgesondert und unschädlich vernichtet werden müssen. Als Risikomaterial gelten insbesondere Schädel einschließlich Gehirn und Augen, Mandeln und Rückenmark von über 12 Monate alten Wiederkäuern, ein Dünndarmabschnitt von über 12 Monate alten Rindern sowie die Milz vonSchafen und Ziegen.
Diese "Risikomaterialien" finden daher keinen Eingang in Wurstwaren mehr. Weitere Informationen hierzu erhalten besorgte Verbraucher ab sofort unter der gebührenfreien Rufnummer 08 00/9 99 97 00.
Aktuelle Informationen zum Thema Ernährung und BSE sowie die Anschriften der ebenfalls auskunftsgebenden Staatlichen Ernährungsberatungstellen sind im Internetangebot des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de abrufbar.
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