Die neue Werbeoffensive eines Fast Food-Lokals verstößt gegen das Gesetz

Münchner Zentrum · Burgerattacke aufs Handy

Nicht ganz legal: »Burger King« schickt Rabattscheine aufs Handy. Foto: Elena Schott

Nicht ganz legal: »Burger King« schickt Rabattscheine aufs Handy. Foto: Elena Schott

Münchner Zentrum · Mittags halb zwölf vor dem Fleischbrater »Burger King« im Tal. Ein Handy klingelt in der Hosentasche eines Passanten. Der Handybesitzer wundert sich, denn auf dem Display seines Mobiltelefons erscheint folgender Text: »Nachricht von ›Burger King‹ akzeptieren?« Neugierig drückt er auf »Ja« – und prompt bekommt er einen Rabattschein für zwei Hamburger aufs Telefon. »Das ist die Zukunft«, freut er sich.

Vielleicht. Bislang aber gilt: »›Burger King‹ verstößt damit gegen das Gesetz«, wie Reiner Münker weiß, Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg.

Möglich wird diese Werbemethode durch Bluetooth, einer neuen Art der Informationsübertragung zwischen Mobiltelefonen. Wer diese Funktion aktiviert hat, bekommt seit 31. Oktober in 30 Metern Umkreis des Fast Food-Restaurants im Tal die oben genannte Anfrage serviert – und auf Wunsch anschließend billige Burger aufgetischt. Viele fühlen sich dadurch belästigt und in ihrer Privatsphäre gestört. Und noch mehr: Laut Münker handelt »Burger King« hier wider Paragraph sieben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Demnach verhält sich gesetzeswidrig, »wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt«. Als Belästigung gilt bereits die ungewollte Kontaktaufnahme via Textnachricht.

Auf Nachfrage des Münchner Wochenanzeigers wollte Sakib Mhmod, Geschäftsführer der »Burger King«-Zentrale im Tal, keine Stellung zum Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit nehmen. Thomas Teichert von »Coca Cola« in Berlin, der Partnerfirma »Burger Kings« bei dieser Werbeaktion, ist dagegen gesprächsbereit: »Wir wollten keinesfalls, dass diese Mitteilungen wie Spam und somit als Belästigung wahrgenommen werden. Wir befinden uns erst seit ein paar Tagen in der Testphase für diese Aktion und haben noch keine Ergebnisse, wie das Pilotprojekt bei den Kunden ankommt«, teilte er dem Münchner Wochenanzeiger mit. Jetzt will er überprüfen, ob tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt, obwohl die Firmen sich vor der Testphase abgesichert hätten.

»Wir werden der Sache nachgehen«, sagt auch Nina Wenzel von »Ketchum«, der PR-Agentur von »Burger King« in Deutschland. Und Mhmod versucht bereits zu beruhigen: »Wir wissen nur, wie viele Handys wir erreicht haben, können aber keine Daten einsehen.«

Michael Müller, Spezialist für Bluetooth-Sicherheit, befürchtet allerdings: »Handys werden immer stärker in das Visier von Hackern geraten. Wir möchten deshalb allen Handy-Benutzern nahe legen, die Bluetooth-Funktionalität in ihren Mobiltelefonen nur in sicherer Umgebung zu aktivieren, also zum Beispiel zuhause oder im Büro.« Und definitiv nicht beim Spaziergang durchs Tal, wo sie durch die Plakate »Burger Kings« animiert werden, ihr Bluetooth einzuschalten. Elena Schott

Artikel vom 10.11.2005
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