Die Münchner Polizei will die Fußgängerzone weiter »überwachen«

Münchner Zentrum · Jagd auf Radl-Rowdys

Nicht aufsteigen! Wer in der Münchner Fußgängerzone oder am Marienplatz mit dem Radl fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 	Foto: katru

Nicht aufsteigen! Wer in der Münchner Fußgängerzone oder am Marienplatz mit dem Radl fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Foto: katru

Münchner Zentrum · Viele Fahrradfahrer wissen es nicht – und manche, die es wissen, interessiert es nicht: In Münchens Fußgängerzonen herrscht absolutes Fahr-Verbot. Als »rücksichtslose Rambos« werden oft die empfunden, die dennoch nicht von ihrem Drahtesel steigen.

Auf der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses Altstadt-Lehel (BA 1) berichtete Thomas Lange (SPD), Chef des Unterausschusses für Verkehr, dass die Bewohner des Stadtviertels regelmäßig beklagen, die Polizei würde zu lasch gegen Rad-Rowdys vorgehen. Zu oft würden jene ohne Geldbußen davon kommen.

Die Polizei bestätigt: »Viele Radfahrer ignorieren die Beschilderung als Fußgängerzone nicht nur rücksichtslos, sondern sie gefährden auch die Fußgänger.« Zu lasch aber, das machte die Polizei deutlich, greife sie nicht durch: Immerhin habe es im Oktober eine neuntägige Schwerpunktaktion gegen die »Radl-Rowdys« gegeben.

Auslöser der Aktion war ein Radunfall am 1. September: Ein Radler war verbotenerweise aus den Arkaden eines Modegeschäfts in Richtung Richard-Strauss-Brunnen gefahren. Er hatte dabei ein zweijähriges Mädchen übersehen, das nahe des Brunnens einigen Tauben hinterherjagte. Der Radler riss die Kleine mit dem Vorderrad seines City-Bikes zu Boden und beging Fahrerflucht, während sich die Eltern um ihr weinendes Kind kümmerten. Das Mädchen aus Feldmoching erlitt einen komplizierten Trümmerbruch des linken Ellenbogens. Bis heute ist der flüchtige Rad-Rowdy nicht gefasst.

Nach diesem Unfall sah sich die Münchner Polizei gezwungen, den Radlern in der Altstadt mal verstärkt auf die Finger zu schauen. Anfang Oktober setzten die Beamten eine Einheit der Bayerischen Bereitschaftspolizei auf die Radler an. Das Ergebnis: Durchschnittlich über hundert Radler wurden täglich beim Durchfahren der Fußgängerzone erwischt – und an Ort und Stelle mit einem Bußgeld von zehn Euro belegt – 988 insgesamt. Auch 126 Autofahrer, die sich ebenso wenig um die Schilder scherten, wurden verwarnt.

Das Positive daran: Die Mehrheit der »Sünder« zeigte sich nach Polizeiangaben reuig und akzeptierte die Verwarnungen, aber »natürlich gab es auch Ausnahmen«. Die Fußgänger und auch die Geschäftsinhaber zeigten sich dagegen durch die Bank hocherfreut, dass die Ordnungshüter den Rad-Rowdys Einhalt geboten. Allein die schiere Masse an Verwarnungen zeigt jedoch, dass dies noch nicht das Ende der Fahnenstange war: »Es besteht weiterhin Überwachungsbedarf«, hieß es im entsprechenden Polizeibericht.

Das sehen auch die Bürger so, die sich sogar kurz nach der Schwerpunktaktion wütend an den Bezirksausschuss wandten. BA-Mitglied Thomas Lange übrigens analysierte die Situation mit gewohnt spitzer Zunge: »Was soll man machen? Jeden zehnten Sünder erschießen?«, fragte er bei der BA-Sitzung. Und gab selbst die Antwort: »Selbst das würde nichts nutzen.« Martin Hoffmann

Artikel vom 27.10.2005
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