Artenschutz bei Souvenirs und Urlaubsmitbringsel

München · Bedenkliche Mitbringsel

München · Es ist Sommer und Reisezeit. Exotische Souvenirs erfreuen sich großer Beliebtheit und sind eine an und für sich schöne Erinnerung an den Urlaub. Oft bestehen diese Urlaubsmitbringsel jedoch aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel Lederwaren, Federn, Krallen, Kakteen, Orchideen etc.

Hierbei sollte man jedoch bedenken, dass täglich weltweit 150 Tier- und Pflanzenarten aussterben, das heißt, diese Tier- oder Pflanzenarten gehen für immer verloren, hinterlassen klaffende Lücken im Naturkreislauf und gefährden dadurch andere Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand.

Grundsätzlich sollte klar sein, dass durch das Sammeln von Souvenirs oder Urlaubsmitbringseln aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten der Naturkreislauf nachhaltig beeinträchtigt und geschädigt wird. Der Besitz, Handel, die Einfuhr sowie die Ausfuhr unterliegen in der Europäischen Gemeinschaft strengen Beschränkungen und Verboten.

Diese gesetzlichen Verbote umfassen nicht nur die seltenen Nashörner, Elefanten, Krokodile, Wale, Schlangen und Raubkatzen, sondern auch Korallen, Muscheln, Seepferdchen, Papageien, Schildkröten und Schnecken etc. sowie alle Produkte, die aus diesen Tieren oder Pflanzen für Souvenirs und Kleidungsstücke gewonnen werden.

Die häufigsten Urlaubsmitbringsel und Souvenirs, die zu Problemen werden können: – Lebende Reptilien und Reptilienprodukte (zum Beispiel Lederwaren, Häute, Präparate, Schildkröten etc.); – Produkte von bedrohten Meerestieren (zum Beispiel Karettschildkröten, Seepferdchen, Korallen etc.); – Lebende oder ausgestopfte Vögel und Federn (zum Beispiel alle Papageienarten, alle Greifvögel etc.); – Schmuck oder ähnliches aus Meereskuriositäten (Korallen, Schwämme, Muscheln etc.).

Bei der Rückkehr in die Bundesrepublik muss der Erwerber dann feststellen, dass der Gegenstand, den er (oft mit einem guten Gewissen) gekauft hat, doch nicht so unbedenklich ist, wie es vielleicht sogar vom Verkäufer versichert wurde. Unwissenheit schützt leider auch in diesem Fall nicht vor Strafe oder Unannehmlichkeiten und kann sogar zum Verlust des Souvenirs und zu einer empfindlichen Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafe führen.

Daher bittet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Bürgerinnen und Bürger, auf exotische Souvenirs bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu verzichten und damit ihren kleinen Beitrag zum Artenschutz und der Artenvielfalt zu leisten. Auch Mitleidskauf führt in der Folge zu weiten Naturentnahmen und beschleunigt die Angebots- und Nachfragespirale bis zum Aussterben der Tierart.

Vor Urlaubsantritt sollte man sich beim Zoll oder bei der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde informieren, ob für bestimmte Tier- und Pflanzenarten gesetzliche Beschränkungen oder Verbote gelten, und keine unüberlegten Gelegenheitskäufe mit etwaigen schlimmen Folgen tätigen.

Informieren können sich Bürgerinnen und Bürger im Zoll-Infocenter, Telefon 0 69/46 99 76-00, Fax 0 69/ 46 99 76-99, E-Mail: info@ zoll-infocenter.de oder über die Web-Seite des Zolls unter www.zoll.de.

Desweiteren steht als Informationsquelle auch die Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, Telefon 2 33-2 84 84, E-Mail: plan.ha4-naturschutz@ muenchen.de, Fax: 2 33-2 58 69, zur Verfügung. Natürlich informiert auch die Internetseite des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zum Artenschutz. Hierzu auf der Web-Seite www.muenchen.de unter Suchbegriff den Begriff »Artenschutz« eingeben.

Artikel vom 23.08.2005
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