Ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich berücksichtigt

»Ehrenamt zahlt sich aus«

München · Die SPD im Bayerischen Landtag hat bei der Bundesregierung lange dafür gekämpft, ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement auch steuerlich anzuerkennen.

Hans-Ulrich Pfaffmann, Abgeordneter im Bayerischen Landtag: "Das ehrenamtliche Engagement der vielen tausend Bürgerinnen und Bürger sichert den sozialen Frieden. Es war deswegen schon lange Anliegen der SPD in München, dieses bürgerschaftliche Engagement auch spürbar anzuerkennen. Schöne Worte auf Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten reichen da nicht aus."

Deshalb hat Bundeskanzler Schröder jetzt auf einem SPD Bundeskongress versprochen, dass bürgerschaftliches Engagement steuerlich anerkannt wird. Nach der Vereinfachung und Erhöhung der "Übungsleitepauschalen" in den Sportvereinen und der Erweiterung des Kreises ihrer Nutznießer um die Betreuerinnen und Betreuer die alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen, hat Gerhard Schröder nun auch Aufwandsentschädigungen für gemeinnützige Tätigkeiten bundeseinheitlich bis zu 300 Mark Steuer freizustellen, zugesagt. Damit können die Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, nach Abschluss des entsprechenden parlamentarischen Verfahrens ihre Unkosten steuerlich berücksichtigen lassen.

Pfaffmann: "Mit dieser Regelung wird wieder ein Stück mehr an sozialer Gerechtigkeit geschaffen und das so wichtige ehrenamtliche Engagement in Vereinen, Verbänden und Institutionen zu Recht honoriert." In Bezug auf die Stärkung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements wird die Bundes-SPD folgende Eckpunkte realisieren: Die sogenannte Übungsleiterpauschale wird vereinfacht und um 50 Prozent auf jetzt 3.600 Mark jährlich angehoben. Das Stiftungsrecht wurde deutlich verbessert und damit privaten, öffentlichen und kirchlichen Stiftungen mehr Spielraum zur Unterstützung gemeinnütziger Strukturen gegeben. Neben den bisherigen Spendenhöchstbeträgen können nun einkommensunabhängig Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 40.000 Mark jährlich und bis zu 600.000 Mark für einen 10-Jahreszeitraum.

Den Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen wurde Spendenbescheinigungskompetenz eingeräumt, so dass dort eine wirksame Akquisition möglich wird. Nun gilt es in diesem Bereich noch die schwierigen bürokratischen Verfahren zu vereinfachen. Die SPD wird dafür sorgen, dass auch arbeitslose Bürgerinnen und Bürgern erleichtert wird, ehrenamtlich tätig zu werden. Nach der jetzigen Regelung verlieren Empfänger von Arbeitlosengeld oder Arbeitslosenhilfe schon bei 15 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit pro Woche ihren Leistungsanspruch. Dies wird die SPD im Zuge der Reform des Sozialgesetzbuches ändern.

Artikel vom 06.12.2000
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