Chancen & Perspektiven

München-Ost · Neue Sanierungsgebiete

München-Ost · In gemeinsamer Sitzung der beteiligten Ausschüsse (Planungs-, Bau-, Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits-, Wirtschafts-, Umweltschutz- und Schulausschuss) wurde über das Projekt »Chancen und Perspektiven für Berg am Laim, Ramersdorf und Giesing« beraten.

Der Stadtrat stellt damit die Weichen für die Aufwertung und Erneuerung der Stadtquartiere im Münchner Südosten: dort werden zwei Sanierungsgebiete festgelegt und im Programm »Soziale Stadt« entwickelt. Endgültig wird darüber in der Sitzung der Vollversammlung vom 6. Juli beschlossen. Das Sanierungsgebiet »Innsbrucker Ring – westlich« umfasst den westlichen Teil des Stadtbezirks Berg am Laim und den nördlichen Teil des Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach, einschließlich der Bebauung an der Langbürgener Straße.

Das Sanierungsgebiet »Tegernseer Landstraße/Chiemgaustraße« folgt der Tegernseer Landstraße und erstreckt sich fast bis zur Stadelheimer Straße. Es umfasst hauptsächlich den Stadtbezirk Obergiesing sowie kleine Teile von Untergiesing.

Als Impuls für eine nachhaltige Stadtteilentwicklung besteht in den Sanierungsgebieten die Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm »Soziale Stadt« einzusetzen. Damit können Maßnahmen und Projekte wie zum Beispiel zur Aufwertung von privaten und öffentlichen Freiflächen, zur Unterstützung des Gewerbes und des Einzelhandels vor Ort oder zur Verbesserung der sozialräumlichen Situation gefördert werden. Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes besteht darüber hinaus für Hauseigentümer die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung für Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Sanierungsgebiet.

Für alle Grundstücke innerhalb der beiden Sanierungsgebiete erfolgt zusätzlich der Eintrag eines grundbuchlichen Sanierungsvermerks. Dies bedeutet, dass beispielsweise für Um- und Neubauvorhaben oder bei Nutzungsänderungen über die Baugenehmigung hinaus eine sanierungsrechtliche Genehmigung beantragt werden muss. Damit hat die Verwaltung die Möglichkeit, ungünstige Entwicklungen in den Sanierungsgebieten frühzeitig zu erkennen und zu beeinflussen. Im Gegensatz zu den Sanierungsblöcken in Haidhausen erfolgt jedoch keine Kaufpreisprüfung bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften. Auch auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen wird verzichtet. Vorbehaltlich einer Bestätigung der Beschlussfassung in der Vollversammlung am 6. Juli werden die Sanierungssatzungen voraussichtlich Mitte August ortsüblich bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich. Dazu werden auch in der Geschäftsstelle der Bezirksausschüsse in der Friedenstraße entsprechende Planunterlagen ausgelegt.

Auf dieser Basis erfolgt dann voraussichtlich im September 2005 die grundbuchliche Eintragung des Sanierungsvermerks. In einer groß angelegten Quartiersversammlung im Herbst 2005 sollen in jedem Sanierungsgebiet noch einmal die Rahmenbedingungen der Stadtsanierung vorgestellt werden und bereits konzipierte erste Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung und Verbesserung der Quartiere vorgestellt und konkretisiert werden.

Bis dahin steht das Servicetelefon der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) unter Telefon 2 33-3 39 80 oder die E-Mail-Adresse ChancenundPerspektiven@mgs-muenchen.de für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.

Artikel vom 06.07.2005
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