Ausgabe von Erlaubnissen

Schwabing · Künstlermarkt

Schwabing · Das Kreisverwaltungsreferat, Bezirksinspektion 12, Schwabing-Freimann, erteilt auch in diesem Jahr wieder die Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Beginn bis zur Martiusstraße.

Zugelassen werden eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken: – Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouche und Pastell; – Graphik: Handzeichnung, (Blei, Farbstift und Tusche); – Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton; – Mischtechniken: Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild, Scherenschnitt und Hinterglasbild; – Originaldrucke: Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt; – Originalfotografie: Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt).

Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware werden nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch keinesfalls erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird.

Die Erlaubnisse können von Montag bis Freitag, jeweils zwischen elf und zwölf Uhr oder nach entsprechender Terminvereinbarung bei der Bezirksinspektion zwölf, Schwabing-Freimann, Ohmstraße 11, 80802 München, Telefon 71 06 63-32/-38 und Fax: 71 06 63-41, beantragt werden. Die Bezirksinspektion ist mit den U-Bahnlinien U3 und U6, Haltestelle Giselastraße, erreichbar.

Bei der Antragstellung sollten die Künstlerinnen und Künstler persönlich mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass erscheinen. Mitzubringen sind ferner ein oder mehrere Muster ihrer Fertigungen, die das Arbeitsgebiet umreißen. Eine Erlaubniserteilung setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber über 18 Jahre alt ist. Ausländer von Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) brauchen die Zustimmung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80466 München).

Die Erlaubnisse werden in der Regel bei der Antragstellung ausgestellt. Die Saison endet mit dem 31. Oktober. Die Erlaubnisgebühr beträgt 44 Euro. Für weitere Informationen steht die Bezirksinspektion 12 zur Verfügung.

Artikel vom 31.03.2005
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