Aufenthaltsverbote auf weiteren Haidhauser Plätzen

Haidhausen · »Sicherheitsstörer« wandern

Haidhausen · Haidhauser Bürger machten sich unlängst in der Bürgerversammlung Sorgen wegen verwahrloster Plätze und Drogenspritzen in Haidhausen. In eine ähnliche Richtung ging eine Anfrage von CSU-Stadtrat Mario Schmidtbauer im Herbst 2004. Jetzt antwortete das Kreisverwaltungsreferats.

Betrachtet man die Zahlen, scheint es – trotz möglicherweise anderer subjektiver Wahrnehmung – innerhalb von vier Jahren keine »Verschlimmerung« zu geben. Für den Bereich Orleansplatz und weitere Drogen-Brennpunkte wurden vom KVR wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 2000 bis September 2004 Aufenthaltsverbote verfügt, erklärt Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle: Während es 2000 noch 17 waren, 2002 dagegen 5, 2003 wieder 14, kam das 2004 nur einmal vor.

Mit jedem dieser Aufenthaltsverbote werde dem Betäubungsmittelkonsumenten untersagt, sich in dem Zeitraum von zwölf Monaten auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in den Bereichen Hauptbahnhof und seiner näheren Umgebung, dem Alten Botanischen Garten, rund um dem Sendlinger-Tor-Platz, dem Orleansplatz, einschließlich Orleansstraße und Postwiese, sowie künftig auch Pariser Platz und Weißenburger Straße, zwischen Orleansplatz und Pariser Platz aufzuhalten.

Wer dagegen verstößt, dem droht eine Strafe von derzeit 1.000 Euro. »Der Bordeauxplatz und der Weißenburger Platz zählen nicht zu den Örtlichkeiten, die nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums München zu den Rauschgiftbrennpunkten im Stadtgebiet München gehören. Deshalb wurden für diese Bereiche keine sicherheitsrechtlichen Anordnungen getroffen«, berichtet Blume-Beyerle.

Ausgenommen von den Verfügungen seien auch das Gelände der Deutschen Bahn-AG, sowie die unterirdischen Fußgängerbereiche am Orleansplatz. Allerdings habe das Polizeipräsidium München im Jahr 2004 festgestellt, dass es durch die ständigen polizeilichen Maßnahmen am Orleansplatz, eine zunehmende Abwanderungstendenz zum Pariser Platz gebe. Folge seien dort »Sicherheitsstörungen«. Aus diesem Grund werde das Kreisverwaltungsreferat auf Vorschlag der Polizei die Bereiche Pariser Platz und die Weißenburger Straße künftig als Aufenthaltsverbotsbereiche führen.

Außerdem habe die Polizei Platzverweise an Brennpunkten im Osten Münchens erteilt (Orleansplatz und Postwiese, Bordeauxplatz, Pariser Platz, Weißenburger Platz): Im Jahr 2001 waren es 1.038, gab es 2002 einen leichten Rückgang auf 832, 2003 gab es 1.048 Platzverweise. 2004 dagegen wurden bis 17. Dezember 751 Personen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, des Platzes verwiesen. 17 benutzte Spritzen mit Heroin oder Resten ähnlicher Substanzen wurden im ersten Halbjahr 2004 im ganzen Münchner Stadtgebiet auf öffentlichen Plätzen wie Spielplätzen oder Parks gefunden. ms

Artikel vom 23.03.2005
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