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Faltlhauser kündigt einfacheres Verfahren an
Flut-Spenden absetzen
München · Die Tsunami-Katastrophe in Südasien hat eine großartige Hilfsbereitschaft ausgelöst. Die zur Linderung der Katastrophenfolgen in Südasien auf ein Sonderkonto einer öffentlichen Institution oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege eingezahlten Spenden können bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden, und zwar in dem Jahr, in dem sie getätigt wurden.
Diese Spenden können ausnahmsweise in einem vereinfachten Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden, kündigte Finanzminister Kurt Faltlhauser am 7. Januar in München an.
Als Spendennachweis beim Finanzamt genügt dabei für Spenden, die bis zum 30. Juni 2005 erfolgen, unabhängig von deren Höhe ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, teilte Faltlhauser mit. Aus dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung – wie etwa einem Kontoauszug einer Bank – müssen Name und Kontonummer des Einzahlers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.
Artikel vom 11.01.2005Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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