Wenn Arbeitslosigkeit droht

Sofort melden

München · Wer seine Kündigung erhält oder weiß, dass sein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen endet, sollte sofort mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und sich dort persönlich melden – sonst wird es teuer!

Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt die Meldepflicht frühestens drei Monate vor der Beendigung. Die frühzeitige Meldepflicht spielt jedoch bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen keine Rolle, wie die Agentur für Arbeit München mitteilt.

Dem gekündigten Arbeitnehmer und den Agenturen für Arbeit soll die Möglichkeit gegeben werden, die Zeit zwischen Kündigung bzw. Abschluss des Aufhebungsvertrages und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit optimal und intensiv für Bewerbungen zu nutzen. Die gesetzlichen Regelungen lassen hier keinen Spielraum zu. Niemand kann sich darauf berufen, die Bestimmungen nicht gekannt zu haben. Sie sind seit 1. Juli 2003 in Kraft und wurden intensiv kommuniziert. In der breiten Öffentlichkeit finden sie jedoch wenig Beachtung.

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung nicht nach, müssen die Agenturen für Arbeit das Arbeitslosengeld empfindlich mindern. Lässt sich die Arbeitslosigkeit trotz der Bemühungen von beiden Seiten dennoch nicht abwenden, muss unabhängig von der genannten frühzeitigen Meldepflicht frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden.

Artikel vom 28.12.2004
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