So verändert sich das Alterseinkünftegesetz

Neuregelungen ab 2005

München · Das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, definiert die Altersvorsorge grundsätzlich neu. So werden Kapitallebensversicherungen in jeder Form zur Geldanlage und wie diese besteuert.

Nur bestehende Verträge, die noch vor Jahresschluss unter Dach und Fach sind, werden wie bisher gefördert. Der Gesetzgeber hat sogar einen kleinen zeitlichen Puffer bis zum 31. März 2005 vorgesehen. Die Beiträge können steuerlich jedoch nur abgesetzt werden, wenn der erste Beitrag noch in 2004 gezahlt worden ist.

Sofern die Police vor 2005 ausgestellt worden ist, sind auch die bei Vertragsabschluss vereinbarten, regelmäßigen Erhöhungen einer Kapitallebensversicherung von den steuerlichen Neuregelungen nicht betroffen. Allerdings dürfen die dynamischen Aufstockungen einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November zufolge nicht »rechtsmissbräuchlich« sein.

Auch die Direktversicherung fördert der Staat nur noch in Form einer Rente. Selbst das Geld aus einer solchen Police, die per Entgeltumwandlung finanziert wird, steht bei Tod des Versicherten den gesetzlichen Erben grundsätzlich nur als Rente zur Verfügung.

Dafür wird die Direktversicherung nun nach Paragraf 3, Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) erheblich großzügiger gefördert als bisher.

Außerdem unterliegt die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich nicht der Bedürftigkeitsprüfung, wenn das neue Arbeitslosengeld II im Rahmen des IV. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt als Hartz IV-Gesetz, beantragt wird.

Für die so genannte Rürup-Rente, die die Lebensversicherer Basis-Rente nennen, können Vorsorge-Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Im ersten Jahr der Förderung werden zwar erst 60 Prozent davon anerkannt. Doch steigt dieser Prozentsatz Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 einhundert Prozent erreicht sein werden.

Dieser Vorsorgerahmen steht allerdings nicht nur für Lebensversicherungs-Renten zur Verfügung, die weder vererbt, übertragen, beliehen noch veräußert oder kapitalisiert werden können.

Ab 2005 muss nicht mehr alljährlich ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Vielmehr können Riester-Sparer ihre Versicherer, Investmentgesellschaften, Banken oder Sparkassen bevollmächtigen, für sie einen Dauerzulagenantrag auf elektronischem Weg zu stellen.

Die klassische Rente der Lebensversicherer mit Kapitalwahlrecht profitiert ebenfalls vom Alterseinkünftegesetz. Die Ertragsanteilbesteuerung sinkt um rund ein Drittel. Und diese Besserstellung gilt auch für laufende Renten.

Artikel vom 22.12.2004
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