Trotz Widerstand: Gesetzliche Parkverordnung scheint unausweichlich

»Jeder macht was er will!«

So muss es sein: Setterhündin »Linda« ist brav an der Leine und folgt handsam ihrem Frauchen Tanja Lehmann. Rücksicht zu nehmen ist für sie selbstverständlich, trotzdem befürchtet sie »eine Kriminalisierung der Hundehalter.«	Foto: gf

So muss es sein: Setterhündin »Linda« ist brav an der Leine und folgt handsam ihrem Frauchen Tanja Lehmann. Rücksicht zu nehmen ist für sie selbstverständlich, trotzdem befürchtet sie »eine Kriminalisierung der Hundehalter.« Foto: gf

München · Freiheit zu haben, heißt auch, Verantwortung zu tragen. Dies wusste schon Immanuel Kant als er mit seinem Kategorischen Imperativ auf den Punkt brachte: »Was du nicht willst, dass man dir tu...«

Freiheit und vor allem ihre Freizeit genießen die Besucher im Englischen Garten. Doch gerade in jüngster Zeit häuften sich Beschwerden über allzu freizügige Auslegungen der bestehenden Anlagenvorschrift, klagt Thomas Köster, Verwaltungsleiter des Englischen Gartens. »Es macht doch hier jeder was er will!« Vor allem unachtsame Hundehalter sorgten nur all zu oft für brenzlige Situationen. Aber auch wilde Camper, Umweltsünder und rücksichtslose Radlfahrer nähmen zusehens überhand.

»Bei 3,5 Millionen Besuchern im Jahr braucht es einfach klare Regeln«, fordert Köster deshalb. Die gebe es zwar, in Gestalt der seit 1964 gültigen Anlagenverordnung, jedoch seien sie im Zweifelsfall nur schwer durchzusetzen. So sei es nach den Anlagenvorschriften schon lange untersagt, Hunde an nicht ausgewiesenen Plätzen ohne Leine herumlaufen zu lassen, allein: »Es hält sich doch keiner mehr daran.« Dies gelte vor allem auch für Umweltsünder oder Badewütige, die sich in den gefährlichen Eisbach stürzen. Daher keimte bereits Anfang des Jahres die Idee einer allgemeinen gesetzlichen Parkverordnung für sämtliche Anlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung auf. Darunter auch der Englische Garten und die Maximiliansanlagen.

Eine Initiative die bei der Parkleitung zwar begrüßt wird, bei Besuchern und Spaziergängern allerdings auf harsche Kritik stößt. »Aus der Sicht der Benutzer des Englischen Gartens besteht kein Handlungsbedarf«, resümierte vergangene Woche die Bürgeraktion »Unser Englischer Garten« in einer Presseerklärung. 403 Besucher seien befragt worden und hätten sich zu 92 Prozent gegen eine Regeländerung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Parkordnung ausgesprochen.

»Repräsentativ ist das nicht«, wiegelt der Pressereferent des Bayerischen Finanzamts, ab. Kern des Gesetzeskonzeptes sei schließlich nicht, neue Regeln und Verbote zu erlassen, »sondern die bestehende Satzung auch rechtlich durchzusetzen.« Bisher stehe zwar, bei Regelverstößen der Zivilrechtsweg frei, räumt auch der Referent die Argumentation der Bürgeraktion ein, »dies bedeutet aber, dass bei Verstößen vor Gericht auf Unterlassung geklagt werden müsste.« Um solcherlei »Hundehäufchen-Prozesse« zu verhindern soll eine gesetzliche Grundlage her, die ähnlich der städtischen Grünanlagensatzung, »Störer« mit Bußgeldern in die Schranken weist. Köster: »Die Bußgelder würden sich in dem bisherigen Konzept zwischen 15 und 35 Euro bewegen.« So genannte »Radlrambos« würden demnach nicht nur durch die Straßenverkehrsordnung zur Rücksicht angemahnt, sondern könnten schließlich an Ort und Stelle für ihr Fehlverhalten zur Kasse gebeten werden.

»Es ist wichtig wieder ein Verantwortungsbewusstsein für den Englischen Garten zu schaffen«, philosophiert Köster. In den vergangenen zehn Jahren hätten sich nämlich nicht nur die Besucherzahlen um rund zwei Millionen gesteigert, sondern sei die Wertschätzung des Parks ebenso rasant zurück gegangen. Im Laufe des nächsten Jahres soll ein entsprechender Gesetzesentwurf fertig gestellt sein. Gerald Feind

Artikel vom 15.12.2004
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...