Igel würden darauf verzichten: Laubbläser und -sauger

Rücksichtnahme ist geboten

München · Viele Münchnerinnen und Münchner werden von ihnen unsanft geweckt und fühlen sich gestört: Von den Laubsaugern und Laubbläsern, die Nachbarn oder Hausmeister einsetzen.

Laubblasen ist nicht gleich Laubblasen und Laubsaugen ist nicht gleich Laubsaugen: Es gibt unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob das Gerät im eigenen Garten oder auf dem Gehweg durch eine Firma (Hausmeister, Gärtnerei) zum Einsatz kommt.

Im privaten Bereich gilt im Stadtgebiet die Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Sie erlaubt den Betrieb von Laubsammlern und Laubbläsern von Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr. Für Betriebe gilt die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie sieht vor, dass Laubbläser und Laubsauger in Wohngebieten an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen.

Aber Rücksichtnahme ist auch so geboten, der Igel wird’s danken: Die Geräte schädigen Bodenorganismen und so mancher Igel wird unsanft aus seinem gerade begonnenen Winterschlaf geweckt. Aus Umweltsicht ist es daher wünschenswert, auf den Einsatz von Laubsammlern und Laubbläsern zu verzichten und stattdessen Rechen und Besen in die Hand zu nehmen.

Weitere telefonische Auskünfte gibt’s über das Umwelttelefon des Umweltladens unter der Telefonnummer 2 33-2 66 66. (Hinweis: Der Umweltladen am Rindermarkt ist wegen Modernisierung bis einschließlich Freitag, 3. Dezember geschlossen. Die Mitarbeiter des Umweltladens sind über das Umwelttelefon zu erreichen.)

Artikel vom 17.11.2004
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