Huber neuer Domkapitular

Wieder komplett

München · Das Münchner Metropolitankapitel am Dom zu Unserer Lieben Frau ist jetzt wieder vollzählig. Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, ernannte den Dompfarrer, Monsignore Wolfgang Huber (42), zum neuen Domkapitular.

Er rückte auf das durch die Wahl von Domkapitular Monsignore Lorenz Wolf zum Domdekan frei gewordene zehnte Kanonikat. Neben seiner Aufgabe als Pfarrer der Dompfarrei, der an Mitgliedern kleinsten aber an jährlichen Besuchern größten Pfarrei des Erzbistums, leitet Huber seit 2002 das Referat »Fremsprachige Seelsorge« im Erzbischöflichen Ordinariat.

Dabei hat er vor allem die Arbeit der für 19 Volks- und Sprachgruppen eingerichteten muttersprachlichen Pfarrgemeinden zu koordinieren. Sie stehen im Dienst für mehr als 150.000 im Erzbistum lebende katholische Christen aus europäischen und überseeischen Ländern.

Kardinal Wetter wird am 9. November, um 8 Uhr, beim Stundengebet im Münchner Liebfrauendom die Investitur des neuen Domdekans und des neuen Domkapitulars vornehmen. Im Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern von 1817 wurde das Erzbistum München und Freising mit Sitz des Erzbischofs in München neu geschaffen und trat so an die Stelle des alten Bistums Freising. In der Säkularisation von 1802 war das Hochstift Freising aufgelöst und auch das Domkapitel, das vor allem ein Adelskollegium war, aufgehoben worden.

An die Stelle trat jetzt in München wie auch in allen anderen bayerischen Diözesen ein Domkapital als Beratungsgremium des Bischofs, das liturgische Verpflichtungen in der Domkirche, Aufgaben der Diözesanverwaltung wahrnehmen und sich aus erfahrenen, untadeligen und fachlich qualifizierten Personen zusammensetzen sollte. An den Erzbischofssitzen in Bamberg und München gibt es jeweils ein Metropolitankapitel, das aus zehn Domkapitularen, einem Domprobst und einem Domdekan besteht.

In den übrigen Diözesen gehören außer Domprobst und Domdekan nur acht Domkapitulare dem Kapitel an. Die Geschichte der Kapitel als Senat des Bischofs reicht bis ins 4. Jahrhundert zurück. Vom 8. Jahrhundert an ist eine organisatorische Vereinigung zu Kollegien bezeugt, die ein gemeinsames geistliches Leben führen sollen.

Artikel vom 20.10.2004
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