Was verheiratete Arbeitnehmer beachten sollten

Steuerklassen richtig wählen

München · Verheiratete Arbeitnehmer können bereits während des Jahres 2005 durch die richtige Wahl der Lohnsteuerklassenkombination sparen.

Finanzminister Kurt Faltlhauser wies darauf hin, dass für Ehegatten die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs entscheidend von der Wahl der richtigen Steuerklassen abhängt, wenn beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und jeder Arbeitslohn bezieht.

Durch die jeweils günstigste Wahl können die Ehepartner bereits während des Jahres mehr Geld zur Verfügung haben und brauchen nicht bis zum Abschluss der Einkommensteuer-Veranlagung im Jahr darauf zu warten.

Ehegatten können, so Faltlhauser, zwischen den Steuerkombinationen IV/IV und III/V wählen. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten in etwas gleich viel verdienen.

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v. H. und der Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 v. H. des gemeinsamen Arbeitseinkommens erziehlt. Falthauser rät den Ehepaaren, anhand der Lohnsteuerkarten zu überprüfen, ob die bisherige Steuerklassenkombination den tatsächlichen Gegebenheiten des Jahres 2005 entspricht.

Durch geänderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse könnte eine andere Kobination vorteilhaft sein. Ein eventuell ratsamer Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2005 kann in der Regel nur einmal, und zwar bis spätestens 30. November 2005, bei der Gemeinde beantragt werden. Der Minister rät deshalb betroffenen Arbeitnehmer-Ehepaaren, die Änderung noch in diesem Jahr vornehmen zu lassen. Dann kann bei einer evtl. Änderung der Verhältnisse in 2005 noch einmal die Steuerklassenkombination gewechselt werden. Zur Änderung sind die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten vorzulegen.

Falthauser wies ergänzend darauf hin, dass die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer nichts Abschließendes über die Höhe der Jahressteuerschuld aussagt. Die endgültige Jahressteuerschuld wird erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung für 2005 festgestellt.

Ein Merkblatt mit Tabellen zur richtigen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten ist auf der Internetseite des Finanzministeriums unter http:// www.stmf.bayern.de in der Rubrik »Steuern/Neues« veröffentlicht.

Bei der Wahl der Steuerklassenkombination sollten die Ehegatten auch daran denken, dass diese auch die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beeinflussen kann.

Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit eine Lohnersatzleistung für sich in Anspruch nehmen zu müssen oder diese bereits beziehen, vor der Neuwahl der Lohnsteuerklassenkombination zu deren Auswirkungen auf die Höhe der Lohnersatzleistungen den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.

Artikel vom 13.10.2004
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