Fußgängerin in der Hohenzollernstraße angefahren: Polizei sucht Passatfahrer

Unfallflucht: eine Straftat

Acht Fälle von Unfallflucht allein in der Hohenzollernstraße gab es 2003, erzählt Reinhard Brill von der Schwabinger Polizei. In der Einkaufsstraße kracht es häufig beim Parken. Nicht immer bekennen sich die Verursacher dazu.	Foto: ms

Acht Fälle von Unfallflucht allein in der Hohenzollernstraße gab es 2003, erzählt Reinhard Brill von der Schwabinger Polizei. In der Einkaufsstraße kracht es häufig beim Parken. Nicht immer bekennen sich die Verursacher dazu. Foto: ms

Schwabing · Beim Einparken das Nummerschild des Vordermannes eingedellt oder beim Rangieren Kratzer im Lack am Wagen nebenan verursacht – die Zahl der Autofahrer, die sich bei solch scheinbaren Lappalien an anderen Fahrzeugen aus dem Staub machen, nimmt zu.

Allein in der Hohenzollernstraße hatte die Schwabinger Polizei vergangenes Jahr acht solcher Fälle. Doch nicht nur diese sogenannten »Parkrempler« beschäftigen die Beamten, manchmal fahren Unfallverursacher auch einfach weiter, obwohl sich jemand verletzt hat.

Wie am vergangenen Donnerstag, 23. September, als der bisher unbekannte Fahrer eines silbernen VW Passats an der Hohenzollernstraße eine Fußgängerin angefahren hat. Sie erlitt dabei leichte Prellungen. Die 31-Jährige hatte kurz nach 22 Uhr die Hohenzollernstraße auf Höhe Hausnummer 95 überquert, um auf die in der Fahrbahnmitte gelegene Trambahnhaltestelle zu gelangen.

Dabei wurde sie von dem Passat erfasst, der am Ende der Verkehrsinsel verbotswidrig wendete. Bei diesem Manöver übersah er die Frau. Sie fiel auf die Kühlerhaube und schließlich nach vorne, wo sie zum Stehen kam. Der etwa 45-jährige Mann hielt zwar kurz an und fragte durch das Beifahrerfenster, ob alles in Ordnung sei. Als die Frau das in ihrem ersten Schock bejahte, fuhr der Mann weiter. Erst danach bemerkte die Frau, dass sie leicht verletzt war.

»Wenn ich einen Fußgänger angefahren habe – auch wenn dem scheinbar gar nichts passiert ist – lasse ich wenigstens zur Sicherheit meine Adresse zurück«, findet Kurt Sponna, Leiter der Verkehrsunfallaufnahme der Münchner Polizei, wo 36 Fahnder versuchen, flüchtige Unfallverursacher zu ermitteln – etwa anhand der Automarke, Lackspuren oder Zeugenaussagen.

Durchschnittlich 13.000 Unfallfluchten im Jahr münchenweit kommen auf die 2003 bekannt gewordenen 48.059 Verkehrsunfälle. »Wenn man bedenkt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle zurückgegangen ist, gibt es schon mehr Unfallfluchten als noch vor zehn Jahren, da waren es etwa 10.000 pro Jahr«, erklärt Sponna.

Aber egal, wie gering der Schaden erscheinen mag, »bei einem Schaden über 25 Euro ermitteln wir«, betont Sponna. Denn Unfallflucht sei kein Kavaliersdelikt, sondern laut Gesetz eine Straftat, bei der im Normalfall Geldstrafe und Führerscheinentzug droht. Nur seine Adresse hinter den Scheibenwischern einzuklemmen reicht übrigens nicht, wenn man etwa ein fremdes Auto beim Parken touchiert, beschädigt hat und dessen Besitzer nicht greifbar ist. Etwa 20 Minuten sollte man warten und dann die nächste Polizeidienststelle informieren. Idealerweise sollte man die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren, rät die Polizei.

Außerdem sollte man Personen, die den Unfall beobachtet haben, bitten, sich als Zeugen zur Verfügung stellen und deren Namen und Adressen notieren.

Blechschaden oder auch nur der leiseste Verdacht einer Verletzung: bei einem Unfall sollte man immer Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen. Michaela Schmid

Artikel vom 30.09.2004
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