Wenden Sie sich an den VdK

Der Renten-Tipp

Wer bereits im Jahr 2002 einen so genannten »Riester-Vertrag« abgeschlossen und sich dafür noch nicht die staatlichen Zulagen gesichert hat, sollte dies spätestens bis zum Ende dieses Jahres erledigen.

Denn zum 31. Dezember geht der Anspruch auf die Fördergelder verloren. Die staatliche Förderung fließt nicht automatisch, sondern muss vom Sparer über das jeweilige Anlageinstitut selbst beantragt werden. Erst dann gibt es Geld vom Staat. Von den fünf Millionen Sparern, die einen »Riester-Vertrag« abgeschlossen haben, sind es bislang erst 1,5 Millionen Sparer, die Zulagen-Anträge gestellt haben. 3,5 Millionen Sparer verschenken Geld.

Also: Zuschüsse zur Riester-Rente sofort beantragen! Der VdK gibt dazu Auskunft.

Artikel vom 23.09.2004
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