Private Gartenbesitzer sind Arbeitgeber

Melden bei Unfallkasse

München · Private Gartenbesitzer, die Helfer beschäftigen, sind nach rechtlichem Verständnis Arbeitgeber, die für die Folgen von Unfällen ihrer Beschäftigten haften. Regelungen aus dem Wirtschaftsleben zur Unternehmerhaftpflicht gelten dann auch in der privaten Sphäre.

Und während für gewerbliche Betriebe die Berufsgenossenschaften zuständig sind, haben private Arbeitgeber von Helfern in Haus und Garten die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen als Ansprechpartner. Für München ist das die Unfallkasse München.

Die Versicherungspflicht gilt über die Erntezeit hinaus auch für Helfer, die das ganze Jahr über beschäftigt werden. Der Beitrag, den der Arbeitgeber allein trägt, liegt zurzeit bei 86 Euro beziehungsweise 43 Euro bei einer Wochenarbeitszeit bis zu zehn Wochenstunden pro Jahr.

Dafür bezahlt die Unfallkasse nach einem versicherten Unfall die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationskosten bis hin zu Renten bei vorübergehender oder dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit. Auch die direkte An- und Abfahrt des Helfers zu seinem »Arbeitsplatz« ist versichert.

Wer es »versäumt«, seine Helfer anzumelden, muss mit einer Geldbuße rechnen, die bis zu 2.500 Euro betragen kann. Private Gartenbesitzer können ihre Helfer formlos bei der Unfallkasse München anmelden: Im Internet unter www.unfallkasse-muenchen.de oder telefonisch 233-2 66 04.

Artikel vom 15.09.2004
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