Alkoholisierte Unfallverursacherin nach Flucht gestellt

Fahne & offener Haftbefehl

Schwabing · Mit einer stark alkoholisierten Autofahrerin aus Baden-Württemberg hatte es die Polizei am Freitagabend, den 3. September zu tun, die nach einem Unfall Fahrerflucht beging.

Gegen 20.45 Uhr passierte dieser Unfall, als eine 27-jährige Münchnerin mit ihrem VW auf der Ungererstraße verkehrsbedingt anhalten musste, da vor ihr ein Fahrzeugführer abbiegen wollte.

Zur selben Zeit fuhr eine 38-jährige Arzthelferin aus Ravensburg mit ihrem Pkw in gleicher Richtung hinter der Münchnerin und prallte annähernd ungebremst mit ihrem Wagen frontal gegen das Heck des Passats.

Ein Unfallzeuge war nach der Kollision zu den beteiligten Fahrerinnen gegangen, um sich nach deren Befinden zu erkundigen und um anschließend einen Rettungsdienst zu verständigen, da beide offenbar leicht verletzt waren. Diesen Moment nutzte die Arzthelferin aus, um an den verdutzten Passatinsassen vorbei und nach einem Wendemanöver weiter auf der Ungererstraße stadteinwärts zu fahren, ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen zu sein. Sie bog dann einige hundert Meter weiter in ein Wohngebiet ab, wo sie ihr Fahrzeug anhielt.

Hier konnte sie von einer Streifenwagenbesatzung im Rahmen der Sofortfahndung aber nach wenigen Minuten gestellt werden. Die 38-jährige Frau saß noch am Steuer ihres Wagens. Als die Polizisten die Frau ansprachen, stellten sie sofort einen deutlichen Alkoholgeruch in dem Fahrzeug fest. Der anschließende Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,82 Promille, worauf eine Blutentnahme der Unfallverursacherin im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt wurde.

Die beiden Insassen des Passat, eine 27-jährige S-Bahnfahrerin sowie eine 41-jährige Hausfrau, wurden durch den Unfall leicht verletzt. Die Arzthelferin erlitt ebenfalls eine leicht blutende Gesichtsverletzung, eine ärztliche Behandlung verweigerte sie jedoch.

Eine Nachfrage bei dem zuständigen Polizeirevier in Baden-Württemberg ergab, dass gegen sie ein offener Haftbefehl vorlag. Da sie den geforderten Geldbetrag zur Abwendung des Haftbefehls nicht aufbringen konnte, wurde sie der Haftanstalt des PP München überstellt.

Artikel vom 09.09.2004
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