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Fragen zur Sozialpolitik? Wenden Sie sich an den VdK
Kasse zahlt kein Sterbegeld
Erhard Wnendt, 1. Vorsitzender des VdK München-Moosach und ehrenamtlicher Richter am Münchner Sozialgericht, antwortet:
Frau P. aus München-Moosach fragt an: Mein Mann ist im Juni verstorben. Neben dem schmerzlichen Verlust kommen jetzt auch noch finanzielle Sorgen. Die Krankenkasse lehnt die Zahlung des doch früher üblichen Sterbegeldes ab. Kann sie das einfach ablehnen?
»Leider, ja. Denn nach dem Willen der Politik sollte das Sterbegeld ab 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen sein.
Aber mittlerweile wurden zahlreiche Stimmen laut, die davon ausgehen, dass auf das Sterbegeld für das Jahr 2004 noch Anspruch besteht. Verschiedene Kommunen, Juristen und Verbände sind der Auffassung, dass der durch zwei neue Paragraphen überschriebene Gesetzesabschnitt erst zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann. Der Sozialverband VdK ist daher auch der Meinung, dass die bisherige Sterbegeldregelung noch gilt und damit (für das Jahr 2004) ein Anspruch auf Zahlung besteht.
Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums steht bislang noch aus. Der VdK wird ›Muster‹-Verfahren führen, um absehen zu können, wie die Sozialgerichte hier entscheiden. Was kann man Ihnen (und allen anderen Betroffenen) raten? Unbedingt bei der Krankenkasse einen Antrag auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid stellen und gegen diesen dann Widerspruch einlegen. Übrigens: Ein Anspruch auf das Sterbegeld verjährt erst nach vier Jahren.«
Die Fragen werden in Rücksprache mit der Rechtsabteilung des VdK beantwortet. Für den Inhalt ist ausschließlich der VdK verantwortlich. Wenn auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie an: Redaktion Moosacher Anzeiger, Stichwort »Fragen an den VdK«, Moosacher Straße 56 – 58, 1. Stock, 80809 München. Zur Beantwortung legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Einzelne Fragen werden hier veröffentlicht.
Artikel vom 11.08.2004Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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