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Rentenversicherungslücken bis 31. 12. 2004 schließen
Freiwillige Nachzahlung
München · Auch wenn bis zum Jahreswechsel noch einige Zeit vergeht, möchte das städtische Versicherungsamt bereits jetzt auf Folgendes hinweisen: für Zeiten der schulischen Ausbildung, die nicht als sogenannte Rentenanrechnungszeiten berücksichtigt werden, ist die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen möglich.
Hierbei handelt es sich vor allem um Zeiten einer schulischen Ausbildung vom 16. bis zum 17. Lebensjahr sowie um Zeiten der schulischen Ausbildung, die über den Zeitraum von acht Jahren hinausgehen.
Diese freiwillige Beitragsnachzahlung kann grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden. Bis zum 31.12.2004 ist die Antragstellung für die freiwillige Beitragsnachzahlung jedoch auch noch für ältere Versicherte möglich. Im Einzelfall kann dies für die Gewährung einer Rente entscheidungserheblich sein.
Jetzt hat der betroffene Personenkreis noch ausreichend Zeit, die erforderlichen Überlegungen anzustellen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Auskünfte, ob es für Versicherte im konkreten Fall sinnvoll ist, solche Lücken in der Versichertenbiographie zu schließen, erteilt das städtische Versicherungsamt, Ruppertstraße 11, 2. Stock, Zimmer 263 und 264, Telefon 233-4 41 67 und 233-4 41 69.
Artikel vom 28.07.2004Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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