KKH: Auslandskrankenschein entfällt

Übergangslösung

München · 01. Juni 2004 - Sommerzeit ist Hauptreisezeit. Wer den Urlaub im europäischen Ausland verbringt, sollte stets einen Auslandskrankenschein dabeihaben. Ab 1. Juni 2004 soll dieser in der gesamten Europäischen Union durch die europäische Krankenversicherungskarte (»European Health Insurance Card«, EHIC) ersetzt werden. In Deutschland wie auch in weiteren Staaten gibt es eine Übergangsregelung, denn erst ab 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte mit EHIC die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen. Anstelle der EHIC stellt die Kaufmännische Krankenkasse ihren Versicherten ab sofort eine Ersatzbescheinigung aus.

Wer eine Ersatzbescheinigung benötigt, wendet sich an seine Krankenkasse. »Die KKH sendet ihren Versicherten die Ersatzbescheinigung zusammen mit weiteren wichtigen Informationen umgehend zu«, sagt Bernhard Niggl, Leiter des KKH-Serviceteams München-West. »Selbstverständlich kann man die Ersatzbescheinigung auch über das Internet unter www.kkh.de anfordern. Dazu ist lediglich eine kurze Registrierung als Nutzer des Internetportals notwendig. Dann kann die Bescheinigung sogar von einem Internetanschluss im Ausland abgerufen werden.«

Ersatzbescheinigung beziehungsweise EHIC bieten einen großen Vorteil: Sie können spätestens ab Juli 2004 EU-weit direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden. In der Vergangenheit musste der Auslandskrankenschein zunächst bei einer ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein umgetauscht werden.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland hat Merkblätter, die über die Krankenversicherung bei Reisen innerhalb Europas sowie im Mittelmeerraum informieren, unter www.dvka.de/ oeffentlicheSeiten/Merkblaetter/Merkblaetter_Urlaub.html ins Internet gestellt.

»Wir empfehlen jedem, der im Ausland Urlaub macht, eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die einen ggf. medizinisch zwingend notwendigen Rücktransport nach Deutschland einschließt. Die entsprechenden Leistungen zählen nach wie vor nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen«, sagt Bernhard Niggl.

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen erhalten Sie vom KKH-Serviceteam München-West (Telefon 089/881855), Gleichmannstraße 2, 81241 München.

Artikel vom 09.06.2004
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