Friedhofsgärtner kritisieren nur einen Punkt

Neue Gebührensatzung

München · Anlässlich der Vorstandssitzung des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) in München informierten sich die Sitzungsteilnehmer unter anderem über die neue Gebührensatzung der Friedhofverwaltung München (seit 1. April) und deren Auswirkungen auf den Bürger.

Die Änderung der Gebühren wird nicht mit Änderungen im Bestattungsverhalten der Menschen begründet, sondern mit einer aus ökonomischen Gründen notwendig gewordenen Anpassung der reinen Verwaltungsgebühren »hinsichtlich ihrer Leistungsinhalte und ihrer Zusammensetzung«.

So wurde die Gebühr für eine Erdgrabstätte in der ersten Reihe zwar von 55 auf 68 Euro pro Jahr angehoben, gleichzeitig erhöhte sich jedoch auch die Gebühr für Urnengrabstätten in der ersten Reihe von 39 auf 48 Euro pro Jahr.

Ein Dorn im Auge sind dem BdF jedoch die anonymen Urnengrabstätten, die einmalig mit einer Gebühr von 100 Euro zu Buche schlagen. An dieser Stelle zeige sich die Motivation der Satzungsänderung, die nicht auf ein geändertes Bestattungsverhalten einging. Die anonymen Bestattungen seien der einzige Posten der neuen Gebührensatzung, der kritikwürdig sei.

Artikel vom 28.04.2004
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