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Architekturclub diskutiert die Regeln der Baukunst
Gestaltung oder Verunstaltung
Gern · Der Architekturclub der Bayerischen Architektenkammer veranstaltet am 3. Mai, um 19 Uhr, eine Diskussion zum Thema: »Gestaltung – Verunstaltung: Der Artikel 11 der Novelle der Bayerischen Bauordnung« in der Waisenhausstraße 4. Der Eintritt ist frei.
Das zunächst recht akademisch anmutende Thema gewinnt Leben und Sprengkraft, wenn es um die Bewertung von Architektur geht. Gibt es definierte Regeln und Qualitäten für Gestaltung als Teil der »allgemein anerkannten Regeln der Baukunst«? Oder sind diese ein überholter und »unbestimmter« Rechtsbegriff, der – wie im Entwurf des »Gesetzes zur Deregulierung des Bauordnungsrechts« geschehen – durch das scheinbar rechtssichere »Verunstaltungsverbot« ersetzt werden muss? Soll Gestaltung zukünftig auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht mehr geprüft und gewertet werden? Wie steht es um das Spannungsverhältnis zwischen der »gestalterischen Freiheit des Bauherrn« und den Interessen von Öffentlichkeit und Gesellschaft? Und wer vertritt in Zukunft die Belange von Gestalt und Gestaltung, wenn sich der Staat aus der Auseinandersetzung um die Qualität von Gestaltung zurückzieht?
Einleitend wird Gert Goergens (Stadtheimpfleger in München) Bilder von Projekten zeigen, die die Lokalbaukommission München oder die Stadtgestaltungskommission im Rahmen der Baugenehmigung beschäftigt haben. Die aufgeführten Beispiele bieten eine Grundlage für eine sehr »realitätsnahe« Diskussion.
Außerdem sind anwesend: Lutz Heese, Präsident der Bayerischen Architektenkammer, Rechtsanwalt Dr. Otto Gassner, Gert Goergens, Stadtheimatpfleger in München und Ministerialrat Henning Jäde, verantwortlich für den Entwurf des Gesetzes zur Deregulierung des Bauordnungsrechts. Die Moderation übernimmt Prof. Dr.-Ing. Theodor Hugues.
Artikel vom 15.04.2004Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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