Wahlvorschlagslisten zur Ausländerbeiratswahl

So vielfältig wie nie zuvor

München · 34 Wahlvorschlagslisten haben sich zur Ausländerbeiratswahl gemeldet – so viele wie nie zuvor. Während sich bei anderen Wahlen Parteien um die Sitze bewerben, sind es bei der Ausländerbeiratswahl sogenannten Wahlvorschlagslisten, also Zusammenschlüsse von gleichgesinnten Münchnern und Münchnerinnen mit Migrationshintergrund.

Insgesamt treten 692 Kandidatinnen und Kandidaten an. Nie war die Palette so vielfältig wie bei dieser Wahl. So gibt es allein fünf osteuropäische Wahlvorschlagslisten, zwei asiatische, zwei afrikanische und eine hauptsächlich von Lateinamerikanerinnen und Lateinamerikanern organisierte.

Für sie wird die Minderheiten-Regelung nützlich sein, die die Landeshauptstadt München jetzt neu eingeführt hat. Sie soll sicherstellen, dass die Vielfalt der verschiedenen ethnischen Gruppen in München auch im Ausländerbeirat repräsentiert ist. Zahlreiche Wahlvorschlagslisten sind international zusammengesetzt. Einige sind im Kontext von Kirchengemeinden, fremdsprachigen Missionen und Moscheen entstanden – wie etwa die Listen »Katholiken für München«, »Türkisch-Islamische Union« oder »Euro.pa« (aus dem griechisch-orthodoxen Umfeld). In zweien haben sich ausschließlich engagierte Frauen zusammengeschlossen.

Daneben treten – wie bei den vorangegangenen Ausländerbeiratswahlen – auch 2004 Wahlvorschlagslisten aus dem türkischen, griechischen, kroatischen und serbischen Leben in München an. Damit die Wählerinnen und Wähler einen Überblick über die Personen und Ziele der Wahlvorschlagslisten erhalten können, wird die Landeshauptstadt München nach den Osterferien eine Broschüre herausbringen, in der jeder die Gelegenheit hat, sich vorzustellen.

Sämtliche Informationen können auch auf den Internetseiten des Ausländerbeirates abgerufen werden. Die Ausländerbeiratswahl findet vom 3. bis 9. Mai in sieben Wahllokalen im gesamten Stadtgebiet statt, außerdem gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Alle wahlberechtigten Ausländerinnen und Ausländer erhalten die Wahlbenachrichtigung bis Ostern automatisch per Post.

Wer die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt oder erst seit dem 9. Mai 1998 eingebürgert wurde, kann ebenfalls wählen, muss dazu allerdings bis zum 16. April (persönlich) bzw. bis zum 17. April (per Brief) beim Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Artikel vom 07.04.2004
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...