Ab 1. April in der ganzen Stadt keine Sperrstunde mehr

Feiern bis zum Morgengrauen

München · Auf Antrag des Kreisverwaltungsreferates hat der Münchner Stadtrat diesen März beschlossen, die Sperrzeit im gesamten Stadtgebiet auf die so genannte »Putzstunde« zwischen 5 und 6 Uhr morgens zu beschränken.

Gelten wird diese neue Regelung ab Donnerstag. Dabei handelt es sich zunächst um die zweite Stufe eines Versuchs, über den zum Jahresende nochmals Bilanz gezogen wird, nachdem die erste Versuchsphase vergangenes Jahr zu sehr positiven Erkenntnissen geführt hatte.

2003 war die Putzstunde in zehn Stadtbezirken probeweise eingeführt worden – darunter auch im Stadtbezirk 3 (Maxvorstadt), der mit seinem Uni-Viertel nicht nur ein Nachbar Schwabings ist, sondern auch vergleichbar dichte Gaststätten- und Wohnstrukturen aufweist.

Dass dieser letztjährige »Putzstunden«-Test insgesamt zu keinen nennenswert schlechten Erfahrungen geführt hatte, hat die Stadt jetzt dazu ermutigt, diese richtungsweisende Sperrzeitregelung münchenweit auszuprobieren. Wenn aber die Münchner Lokale in Zukunft bis 5 Uhr früh geöffnet haben dürfen, dann bedeutet das nicht, dass die Münchnerinnen und Münchner nicht enden wollenden Lärmbelästigungen ausgesetzt sein werden, denn die »Putzstunde« wird nicht jeden Tag von allen Gaststätten in Anspruch genommen werden.

Die »Putzstunde« gilt zudem nicht für Außengastronomie (Biergärten und Freischankflächen müssen nach wie vor im Regelfall um 23 Uhr schließen), für öffentliche Vergnügungsstätten (zum Beispiel Spielhallen) – diese Betriebe müssen nach wie vor zur landesweiten, außerhalb Münchens geltenden Sperrstunde schließen (um 2 Uhr beziehungsweise 3 Uhr).

Bei Verstößen will Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle eingreifen: »Die Putzstunde ist kein Freibrief zur Ruhestörung! Bei berechtigten Nachbarbeschwerden, wird das Kreisverwaltungsreferat schnell und unbürokratisch helfen. Das kann dazu führen, dass ein Gastwirt, der sein Lokal oder seine Gäste nicht im Griff hat, wieder deutlich früher zusperren muss.«

Artikel vom 01.04.2004
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